Gericht: Münzsammlung wird auf Hartz- IV angerechnet
KASSEL. Jeder Hartz-IV-Empfänger muss all seine Vermögensgegenstände beim Jobcenter angeben. Haben diese einen gewissen Wert, werden sie auf die Leistungen des Amtes angerechnet. Dies geschieht auch, wenn sie mit Verlusten verkauft werden müssten.
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