Welthandelsorganisation

Seit 1995 legt die Welthandelsorganisation (WTO) verbindliche Regeln für den weltweiten Handel mit Waren und Dienstleistungen fest und schlichtet Streit über deren Anwendung.

Hauptziel der UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf ist die Schaffung eines freien Handels durch weiteren Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Dazu zählen widrige Importbestimmungen, technische Normen oder Hygienevorschriften. Die WTO hat 146 Mitgliedstaaten.

Nach ihrem Selbstverständnis ist die WTO nicht dazu da, die Interessen der einzelnen Staaten zu vertreten, sondern die der Erzeuger und Produzenten von Waren, Gütern und Dienstleistungen.

Ex- und Importeure sollen über das WTO-Regelwerk in die Lage versetzt werden, weitgehend frei zu handeln und dadurch den Wohlstand in der Welt steigern.

Bei einzelnen Themen gibt es immer wieder Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten. So wünschen viele Entwicklungsländer drastische Einschnitte bei den Agrarsubventionen der USA und Europas, um hier mit ihren Produkten konkurrieren zu können.

Umgekehrt verlangen die USA und andere reiche Länder, dass die armen Staaten Importbarrieren zum Schutz ihrer heimischen Wirtschaft abbauen. Kommt es zum Streit, wird ein Schiedsausschuss (Panel) eingesetzt.

Entscheidungen über neue Handelsabkommen oder Verfahren werden in der WTO im Konsens getroffen, das heißt, es gibt keine Kampfabstimmungen. Die WTO ist berechtigt, Strafen gegen Mitgliedstaaten zu verhängen, wenn der weltweite Handel behindert wird.

Eine Ministertagung wird mindestens alle zwei Jahre einberufen. Sie ist das höchste Entscheidungsgremium der Organisation. WTO-Generaldirektor ist der Thailänder Supachai Panitchpakdi.

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