Kommentar zur Entschädigung von VW-Kunden Unerwartete Hilfen

Meinung | Brüssel · Bekommen die geschädigten Volkswagen-Kunden tatsächlich Rückendeckung aus Brüssel? Der zeitgleiche Vorstoß der für Industrie und Justiz zuständigen EU-Kommissarinnen kommt nicht überraschend.

 Entschädigungszahlungen wie in den USA schließt VW bislang für von Abgas-Manipulationen betroffene Verbraucher in Europa aus.

Entschädigungszahlungen wie in den USA schließt VW bislang für von Abgas-Manipulationen betroffene Verbraucher in Europa aus.

Foto: picture alliance / dpa

Bisher hat die Verwaltung der Gemeinschaft in Brüssel sich zwar berichten lassen, aber den Fortgang des Dieselgate-Skandals abgewartet. Doch nun droht eine empfindliche Schieflage bei der Entschädigung, die die Kommission kaum hinnehmen kann. Eine aktive Rolle Brüssels sehen die europäischen Verträge nicht vor: Verbraucherschutz zählt zu den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten. Doch es gibt durchaus Ansatzpunkte, um den betroffenen VW-Kunden in der EU zu helfen, heißt es in Brüssel. Schließlich habe der größte Autobauer der Gemeinschaft gegen Klauseln des EU-Verbraucherrechts verstoßen. Konkret genannt werden die Bestimmungen zur Garantie sowie gegen unlautere Geschäftspraktiken.

In Wolfsburg wird man sich über diese unerwartete Einmischung nicht freuen. Denn der zersplitterte europäische Markt räumt den Betroffenen aus 28 verschiedenen Mitgliedstaaten sowie weiteren Kunden in Nicht-EU-Ländern kaum Möglichkeiten für eine gemeinsame Interessenvertretung ein. Wenn die Kommission sich nun zur Schaltstelle der nationalen Verbraucherschützer macht, muss Volkswagen mit heftigem Gegenwind rechnen – zugunsten der betrogenen Kunden.

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