Ltd. & Co. KG

Eine Ltd. & Co. KG ist eine Rechtsform für Unternehmen, die sich aus zwei verschiedenen Firmentiteln zusammensetzt.

Eine Ltd. & Co. KG ist eine Rechtsform für Unternehmen, die sich aus zwei verschiedenen Firmentiteln zusammensetzt: der Private Limited Company (Ltd.) und der Kommanditgesellschaft. Die Ltd. tritt als persönlich haftende Gesellschafterin, auch Komplementärin genannt, der Kommanditgesellschaft ein.

Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, das heißt, es haftet mindestens ein Gesellschafter, der Komplementär, mit seinem gesamten Vermögen und ein zweiter Gesellschafter, der Kommanditist, bis zur Höhe seiner Kapitalanlage.

Tritt nun als Komplementär eine andere Gesellschaft auf, hier die Ltd., haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, was wiederum nicht dem gesamten Vermögen ihrer Gesellschafter entspricht.

Somit ergibt sich aus der Verbindung zwischen Ltd. und KG eine Haftungsbeschränkung. Der große Vorteil einer Ltd. ist, dass kein Mindestkapital bei ihrer Gründung notwendig ist.

Eine Ltd. kann man aber nicht in Deutschland, sondern nur in England gründen. Dafür sind ein Aktionär, ein Geschäftsführer und ein Sekretär nötig, wobei ein Aktionär gleichzeitig eine der beiden anderen Positionen innehaben kann.

Ein Büro in England ist nicht notwendig, ein britischer Experte kann die Sekretärsaufgaben erledigen. Die Ltd. & Co. KG wird nach deutschem Recht besteuert und in das Handelsregister eingetragen. Der juristische Sitz bleibt in England, der Verwaltungssitz in ist Deutschland.

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