Gesetzliche Krankenversicherung Krankenkassen errechnen Zusatzbeitrag
KÖLN · Die Kalkulation der Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommt in die entscheidende Phase. Bis zum Montag dieser Woche mussten Ersatzkassen sowie bundesweit tätige Betriebs- und Innungskrankenkassen dem Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ihre Haushaltspläne für 2015 und Angaben über geplante Zusatzbeiträge zur Begutachtung und Genehmigung einreichen. Für die Ortskrankenkassen sind die Länderbehörden zuständig.
Zum 1. Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Ausgaben der Krankenkassen steigen nach den Prognosen jedoch von 200,4 Milliarden Euro 2014 auf 209,5 Milliarden Euro 2015. Aus dem Gesundheitsfonds, der Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse aufnimmt und das Geld an die Kassen nach Krankheitsbildern (Morbidität) und Risikostrukturen verteilt, sind nur Zuweisungen von 198,3 (2014: 199,6) Milliarden Euro zu erwarten. Daraus wird ein Zusatzbedarf von rund elf Milliarden Euro abgeleitet, der rechnerisch einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent entspricht. Im Gegensatz zu bisher muss der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der nach oben offen ist, nicht mehr als Kopfpauschale von den Mitgliedern mühsam eingetrieben werden.
Vielmehr wird er prozentual vom Einkommen berechnet und mit dem normalen Beitrag von Gehalt oder Rente abgezogen. Die Arbeitgeber werden nicht belastet. Die Höhe der Zusatzbeiträge wird unterschiedlich ausfallen. Die Kassen sind, je nach Kostendisziplin, Risikoprofil der Versicherten und finanziellen Reserven aus den Jahren der Überschüsse unterschiedlich aufgestellt. Man rechnet aber damit, dass die wenigsten Kassen ohne Zusatzbeitrag auskommen und dass sich viele am rechnerischen Durchschnitt von 0,9 Prozent orientieren. Das ließe sich als Preisstabilität darstellen, denn insgesamt bliebe der Beitrag mit 15,5 Prozent so hoch wie bisher.
Wenn die AOK Rheinland-Hamburg erklärt, sie lege Wert auf Stabilität, weiß man, wohin der Hase läuft. Dagegen will die Techniker Krankenkasse (TK) mit dem Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt bleiben, nach Angaben ihres Vorstands insgesamt aber nicht unter 15 Prozent. Positiv aus der Reihe tanzen die AOK Plus (Sachsen, Thüringen) und die AOK Sachsen-Anhalt. Sie haben sich schon auf einen niedrigen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent festgelegt. Ein Grund dafür sind relativ geringe Ausgaben für stationäre Behandlung, dank einer modernen Krankenhaus-Struktur.
Bis Ende Dezember müssen die Krankenkassen ihren Mitgliedern mitteilen, in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag verlangen. Sie müssen auch auf eine vom GKV-Spitzenverband im Internet geführte Vergleichsliste sowie auf ein Sonderkündigungsrecht verweisen. Bei Erhebung eines Zusatzbeitrags kann man bis 2. Februar 2015 auch dann kündigen, wenn man der Kasse noch nicht 18 Monate angehört hat. Man würde Ende März ausscheiden, müsste bis dahin jedoch den Zusatzbeitrag zahlen.