Bundestag beschließt strengere Regeln für Derivatehandel

Berlin · Die umstrittenen Derivategeschäfte außerhalb von Börsen werden künftig schärfer kontrolliert. Als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit neue, strengere Regeln für diesen Markt.

 Frankfurter Börse: Sämtliche Derivategeschäfte müssen in Zukunft an zentrale Register gemeldet werden. Foto: Marius Becker (Archiv)

Frankfurter Börse: Sämtliche Derivategeschäfte müssen in Zukunft an zentrale Register gemeldet werden. Foto: Marius Becker (Archiv)

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Derivate sind von Aktien, Zinssätzen, Währungen oder anderen Vermögenswerten abgeleitete Finanzprodukte, die unter anderem der Absicherung und dem Risikomanagement dienen. Bestimmte Derivategeschäfte dürfen damit in Zukunft nicht mehr direkt zwischen zwei Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Abwicklungsstellen laufen. Dies soll die Vernetzung im Derivatemarkt verringern und für größere Transparenz sorgen. Für die Abwicklung der Geschäfte über diese zentralen Stellen gelten europaweit einheitliche Sicherheitsanforderungen.

Sämtliche Derivategeschäfte müssen darüber hinaus an zentrale Register gemeldet werden. Damit bekommt die Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und die eingegangenen Risiken. Bei drohenden Gefahren kann sie so schneller eingreifen.

Bei der Neuregelung handelt es sich um ein Ausführungsgesetz zu einer entsprechenden Verordnung der Europäischen Union. Mit dieser sogenannte Emir-Verordnung wiederum werden die Beschlüsse des G20-Gipfels aus dem Jahr 2009 umgesetzt. Sie gelten als weiterer Baustein für eine stabilere Finanzmarktarchitektur.

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