Bundeskartellamt

Preisabsprachen sind dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge. Die Behörde und ihre Landesämter wachen darüber, dass in Deutschland der Wettbewerb zwischen Unternehmen gewahrt wird.

Das steckt schon im Namen des Amtes: Ein Kartell ist ein Zusammenschluss von Firmen auf einem Markt, die zusammen soviel Macht erreichen können, dass sie eine Art Monopolstellung gewinnen, ohne ihre Autonomie aufzugeben. Das geht zu Lasten der Konsumenten, denn das Kartell kann höhere Preise fordern, weil es eben durch seine Absprachen nicht mit billigerer Konkurrenz rechnen muss.

Das Bundeskartellamt kann zwar manche Zusammenschlüsse erlauben, generell sind Kartelle jedoch durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Mit diesem Gesetz wurde 1958 auch die Behörde aus der Taufe gehoben.

Zwar ist sie dem Bundeswirtschaftsministerium zugeordnet, bleibt aber weisungsunabhängig. 270 Mitarbeiter prüfen, ob ein Konzern einen anderen übernehmen darf und kontrolliert marktbeherrschende Unternehmen (Missbrauchsaufsicht). Das Kartellamt kann Zusammenschlüsse und Handlungen verbieten, Auflagen und Geldbußen verhängen.

Dafür muss das Amt nicht erst angerufen werden - es darf auch von sich aus tätig werden und ermitteln. 1999 ist das Bundeskartellamt von Berlin nach Bonn verlegt worden.

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