Verletzung bei Panzerfahrt Soldatin kämpft um Schmerzensgeld

BONN · Eine Übungsfahrt mit einem Transportpanzer in völliger Dunkelheit hatte gravierende Folgen für eine heute 31-Jährige: Als der Panzer sich aufgrund von Bodenwellen aufschaukelte und dann hart auf dem Boden aufschlug, erlitt die am Steuer sitzende Zeitsoldatin einen Bruch des zehnten Brustwirbels.

 Transportpanzer der Bundeswehr

Transportpanzer der Bundeswehr

Foto: dpa

Vor dem Bonner Landgericht kämpft sie jetzt in einem Zivilprozess um ein Schmerzensgeld für die Verletzung, die ihr gesamtes Leben verändert hat. Auf mindestens 120 000 Euro hat sie die Bundesrepublik verklagt. Außerdem sollen Schäden, die aus dem Unfall in Zukunft resultieren, von dem ehemaligen Dienstherrn getragen werden. Denn, so die ehemalige Soldatin, die sich seit März 2010 nicht mehr in Bundeswehrdiensten befindet: Aufgrund chronischer Schmerzen und einer dauerhaften Einschränkung ihrer Beweglichkeit sei sie inzwischen an Depressionen erkrankt. Nach dem harten Aufprall mit dem MTW M 113 musste die damals 24-Jährige innerhalb eines Jahres zwei Mal am Rücken operiert werden, hinzu kamen mehrere stationäre Aufenthalte im Krankenhaus und eine mehrwöchige Rehabilitation.

Die Verletzung ist zwar als sogenannte "Wehrdienstbeschädigung" anerkannt. Die vom ehemaligen Dienstherrn geleistete Unterstützung reicht der Klägerin jedoch nicht aus. Sie wirft dem Bund nun eine vorsätzliche Amtspflichtverletzung vor - nur in einem solchen Fall darf vor einem Zivilgericht geklagt werden.

Der Unfall ereignete sich bereits im Februar 2008: Bei der Übungsfahrt in den frühen Morgenstunden fuhren mehrere Fahrzeuge in einer Kolonne über den Truppenübungsplatz Munster in der Lüneburger Heide. Gefahren wurde in der Dunkelheit gegen sechs Uhr am Morgen, die Scheinwerfer mussten aus bleiben, Nachtsichtgeräte gab es nicht.

Laut der Klage wollte die heute 31-Jährige an jenem Morgen nicht losfahren, da sie nichts gesehen habe. Daraufhin habe ihr Vorgesetzter jedoch den unmissverständlichen Befehl erteilt loszufahren.

In der mündlichen Verhandlung vor den Richtern der ersten Zivilkammer war davon jedoch keine Rede mehr. Die 31-Jährige berichtete, dass sie ihrem Vorgesetzten zwar über Funk mitgeteilt habe, dass sie ihre Hand nicht vor Augen sehen könne. Als darauf niemand geantwortet habe, sei sie doch losgefahren.

Da also offenbar doch kein Befehl erteilt wurde, wollte sich die Beklagte gar nicht erst auf Vergleichsgespräche einlassen. Da die Klage nicht zurückgenommen wurde, wird nun ein Urteil gefällt.

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