Gerichtsbeschluss Vorerst-Aus für Spiegel- und Stern-TV auf RTL

BONN · Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nach ist RTL vorläufig nicht mehr dazu verpflichtet, Programme von Drittanbietern auszustrahlen. Dazu gehört auch "Stern TV". Zwar läuft das Magazin im RTL-Programm, wird jedoch - wie auch "Spiegel TV" - von der Produktionsfirma dctp verantwortet und auf einem Sendeplatz, der für unabhängige Drittanbieter reserviert ist, ausgestrahlt.

"Stern TV wird ausgesetzt (...) Das Aussetzen bedeutet aber nicht das Aus für die Sendung." Die Mitteilung, die die Macher des beliebten Magazins, das mittwochs bei RTL läuft, am Montag um 14.55 Uhr auf ihrer Website veröffentlichten, war ein eindeutiges Signal - frei nach dem Motto: "Es gibt uns noch und wir werden auch weitermachen." Am Freitag hatte der Kölner Privatsender überraschend mitgeteilt, "Stern TV" und auch "Spiegel TV" mit sofortiger Wirkung aus dem Programm zu nehmen.

Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen. Demnach ist RTL vorläufig nicht mehr dazu verpflichtet, Programme von Drittanbietern auszustrahlen. Dazu gehört auch "Stern TV". Zwar läuft das Magazin im RTL-Programm, wird jedoch - wie auch "Spiegel TV" - von der Produktionsfirma dctp verantwortet und auf einem Sendeplatz, der für unabhängige Drittanbieter reserviert ist, ausgestrahlt.

Privatsender wie RTL und Sat.1 sind dazu verpflichtet, anderen Anbietern solche Sendeplätze einzuräumen. Damit soll eine größere Vielfalt im Programm der Sender sichergestellt werden. Die Entscheidung darüber, wer bei RTL zum Zuge kommt, trifft die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM). Im Juni vergangenen Jahres wurden die Sendeplätze neu vergeben. Die NLM entschied sich damals für die Produktionsfirma dctp, die bereits seit Jahren "Stern TV" und "Spiegel TV" im Programm platziert.

Die freudige Nachricht, dass dctp bereits zum dritten Mal in Folge in den Genuss der Sendezeit bei RTL - 105 Minuten pro Woche bei einer Vertragsdauer von fünf Jahren - kommen sollte, übergab schließlich der Direktor der NLM - und beging damit einen Formfehler. Denn eigentlich hätte die Versammlung der NLM die Wahl des Drittanbieters und die Verkündung des Beschlusses vollziehen müssen. Dieser Fehler bremst die Macher von "Stern TV" und Co. jetzt aus. Denn Konkurrent "Focus TV" hatte bereits im Sommer 2013 gegen die Sendeplatzvergabe geklagt - und erhält durch den Formfehler nun Rückenwind: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die Vergabe des Sendeplatzes am 11. Juli aufgehoben. Wie ein Sprecher der NLM dem Mediendienst "Meedia" bestätigte, muss die NLM-Versammlung nun selbst beschließen, ob die Zulassung der dctp umgehend wirksam sein soll.

Ob "Focus TV" jedoch am Ende als Sieger hervorgehen wird und dctp den Sendeplatz streitig machen kann, ist mehr als fraglich. Denn bei der nun angeordneten Abstimmung der NLM-Versammlung gehe es um "rein formale" Aspekte des Verfahrens und es werde keine neue Auswahl des Drittanbieters erfolgen, hieß es. Bis ein neuer Beschluss gefasst ist, muss RTL erst einmal nicht die Fensterprogramme von dctp senden und zeigt stattdessen lieber eigene Sendungen.

In der Redaktion von "Stern TV" gibt man sich derweil gelassen: "Wir hoffen, dass die lizenzrechtlichen Fragen schnell geklärt werden und 'Stern TV' wieder zum gewohnten Sendebetrieb zurückkehren kann", heißt es auf der Website. Morgen werden die Fernsehzuschauer auf jeden Fall die Alternativsendung "Generation Luxus" um 22.15 Uhr statt "Stern-TV"-Moderator Steffen Hallaschka zu sehen bekommen.

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