Verteidiger im Tugce-Prozess hält Richter für befangen

Darmstadt · Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt.

Der Angeklagte Sanel M. musste sich vor Gericht wegen dem Tod von Tugce verantworten.

Der Angeklagte Sanel M. musste sich vor Gericht wegen dem Tod von Tugce verantworten.

Foto: dpa

Richter Jens Aßling habe die Ereignisse, die in dem Tat-Video vom Parkplatz in Offenbach zu sehen sind, in einem Schreiben verzerrt dargestellt, begründete Anwalt Stephan Kuhn am Freitag vor dem Landgericht Darmstadt seinen Antrag.

Kammer entscheidet nun über Befangenheitsantrag

Das Video zeige nach den Worten Aßlings, dass der Angeklagte Sanel M. unmittelbar vor dem tödlichen Schlag auf Tugce zugegangen und zurückgehalten worden sei. Das Video zeige aber, dass die 22-Jährige auf Sanel M. zugegangen sei, sagte Kuhn.

Oberstaatsanwalt Alexander Homm konnte den Antrag nicht nachvollziehen und sprach von einem unvoreingenommenen Verfahren. Über den Befangenheitsantrag entscheidet eine andere Kammer des Landgerichts, üblicherweise laut Gericht bis zum nächsten Verhandlungstermin.

Mit der Vernehmung von Polizisten ging der Prozess gegen Sanel M. unterdessen weiter. Die Kammer hatte am siebten von zehn geplanten Verhandlungstagen insgesamt 18 Beamte geladen, aber nicht alle konnten erscheinen. Unter ihnen sind Polizisten, die den Angeklagten festgenommen haben, am Tatort waren und Vernehmungen protokollierten.

Sanel M. steht wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, Tugce im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte, mit dem Kopf hart aufschlug und später starb.

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