Versicherung muss zahlen Tod durch Rosenstich - Witwe erhält 15.000 Euro

Karlsruhe · Der Tod eines Mannes, der sich an einem Rosendorn verletzt hatte, kommt eine Unfallversicherung teuer zu stehen.

 Die Pflege von Rosen kann unter Umständen gefährlich sein. Symbolfoto: dpa

Die Pflege von Rosen kann unter Umständen gefährlich sein. Symbolfoto: dpa

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wertete das Geschehenals Unfall und verurteilte die Versicherung dazu, der Ehefrau 15 000Euro nebst Zinsen zu zahlen (Az.: 12 U 12/13).

Der Mann hatte sich 2010 beim Rosenschneiden verletzt und starbnach monatelanger Behandlung und der Teilamputation seines Fingersschließlich an einer Blutvergiftung. Die Unfallversicherung hattesich geweigert, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen.

Die Verletzung mit dem Dorn sei sehr wohl als Unfall anzusehen,urteilten die Richter nach einer Mitteilung des OLG vom Dienstag undwidersprachen damit auch der Vorinstanz. Klassisches Merkmal füreinen Unfall sei "ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendesEreignis" - also Zusammenstöße des Körpers mit Sachen, Tieren oderanderen Personen. Der Stich mit dem Dorn sei ein solcher Zusammenstoßmit einer Sache, hieß es weiter.

Es sei auch ziemlich unwahrscheinlich, dass der Mann bewusst ineinen Rosendorn gefasst habe. Auch könne sich die Versicherung nichtdarauf berufen, dass die Verletzung zunächst geringfügig gewesen sei."Unstreitig hat sich der Versicherte an einem Rosendorn infiziert undist aufgrund der Infektion verstorben", so die Richter. Das Urteilist rechtskräftig.

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