19-Jähriger steht wegen Betrugs vor Gericht Statt Game-Controller gab es eine Dose Ananas

RHEINBACH · Eine Dose Ananas hat einem 19-Jährigen eine Anklage wegen Betruges eingebracht. Der angehende Auszubildende hatte einer Käuferin nämlich eine Dose Ananas zugesandt - anstelle eines Controllers für ein Game, den sie bei ihm in einem Internet-Auktionshaus erstanden hatte.

 Eine Dose Ananas hat einem 19-Jährigen eine Anklage wegen Betruges eingebracht.

Eine Dose Ananas hat einem 19-Jährigen eine Anklage wegen Betruges eingebracht.

Foto: Symbolfoto: dpa

In einem weiteren Fall waren es keine Ananas, sondern grüne Bohnen, die beim Käufer statt eines Gamezubehörs ankamen. Beides war dem Angeklagten völlig unerklärlich. "Ich kann nachweisen, dass ich den Controller besessen und auch versendet habe, im Originalkarton in einem anderen größeren Karton", stellte er sich anfangs stur.

Von den grünen Bohnen wisse er überhaupt gar nichts. Dieser Fall war auch noch gar nicht zur Anklage vor dem Rheinbacher Amtsgericht gelangt, wie Strafrichter Jan Fante ihm eröffnete. "In dem einen Fall waren es Ananas, in dem anderen grüne Bohnen - denken Sie noch mal gut nach!", forderte er ihn zum Geständnis auf. Zunächst vergeblich.

Mit der Ankündigung, dass er das weitere Verfahren einleiten und "unter erheblichem Aufwand" die Zeugen aus Lüneburg und Dortmund werde anreisen lassen, gab Richter Fante dem 19-Jährigen in einer Sitzungsunterbrechung "die Möglichkeit zum Nachdenken".

Die nutzten Vater und Vertreterin der Jugendgerichtshilfe offenbar erfolgreich, um dem jungen Mann einiges klar zu machen. Nach der Unterbrechung gestand er und erklärte: "Ich war in einer schlechten Lebenssituation. Es ging alles drunter und drüber damals." Zuhause sei er von der Mutter, bei der er nach der Scheidung der Eltern mit drei Geschwistern lebte, rausgeschmissen worden, habe keine Perspektive gehabt, und auch seine Freundin sei arbeitslos gewesen.

Inzwischen habe sich seine Situation verbessert, er beginne am 1. September eine Ausbildung und habe mit der Freundin eine gemeinsame Wohnung bezogen. In der Sache mit der Dose Bohnen habe er dem Käufer das gezahlte Geld kurze Zeit später zurücküberwiesen, und der Käufer habe die Anzeige zurückgezogen. In einer weiteren Sache habe es einiges Hin und Her zwischen ihm selbst als Käufer einer in Teilen defekten Konsole und dem Verkäufer gegeben, das sei aber geklärt worden.

Staatsanwalt und Richter waren sich nach den Ausführungen der Jugendgerichtshilfe einig, dass Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Durch sein - wenn auch spätes - Geständnis habe er vor Gericht schon einen wichtigen Schritt getan, waren sie sich einig.

Richter Fante urteilte erzieherisch: Eine Verwarnung und eine Geldbuße von 130 Euro in Raten an die Gesellschaft für soziale Eingliederung und Rückzahlung von 70 Euro an die Geschädigte. Er verwarnte den 19-Jährigen und lobte ihn zugleich: "Sie haben heute hier einen wichtigen Schritt gemacht mit Ihrem Geständnis. Wenn man etwas falsch macht, ist Kopf in den Sand stecken keine Option."

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