"Ventilwächter" gegen säumige Zahler im Einsatz Rundfunkbeitrags-Muffeln droht auch in Bonn ein "Plattfuß"

Bonn · Gegen säumige Zahler hat der Staat ein ganzes Instrumentarium von Vollstreckungsmaßnahmen. Der "Ventilwächter" gehört dazu. Er kann Autoreifen plattmachen. Auch in Bonn und der Region kommt das Gerät zum Einsatz.

 Da hilft nur noch ein Reifenwechsel - oder zahlen. Foto: Stefan Sauer/Illustration

Da hilft nur noch ein Reifenwechsel - oder zahlen. Foto: Stefan Sauer/Illustration

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Warnhinweise pappen auf den Autoscheiben, ein Pfandsiegel klebt am Türschloss und eine Mahnung liegt im Briefkasten des Fahrzeughalters. Doch die eigentliche Drohung ist ein leuchtend gelber Stöpsel unten am Autoreifen, genauer: auf dem Ventil. Rundfunkbeitrags-Muffeln droht in vielen Städten und Gemeinden ein „Plattfuß“ am Auto. Mit dem Einsatz sogenannter „Ventilwächter“ gehen zahlreiche Kommunen vermehrt gegen säumige Schuldner und Beitragszahler vor – auch in Bonn und der Region.

Die mit Schlössern gesicherten Ventilaufsätze stellen sicher, dass einem Auto, wenn es dennoch gefahren wird, nach etwa 600 Metern die Luft aus den Reifen entweicht. Die Aufsätze werden in Deutschland bereits seit mehr als zehn Jahren gegen Schuldner eingesetzt, wenn Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht gefruchtet haben. Auch die Stadt Bonn nutzt seit 2007 den „Ventilwächter“, um säumige Steuer- und Bußgeldzahler zur Zahlung zu motivieren. „Diese Vollstreckungsmaßnahme wird generell angewendet“, bestätigte Andrea Schulte vom Presseamt der Stadt Bonn auf GA-Anfrage. „Beispielsweise dann, wenn ein Auto wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer beschlagnahmt und versteigert werden soll.“

"Die Erfolgsquote ist hoch"

Aber auch bei ausstehenden Hundesteuern, Kindergartenbeiträgen oder eben Rundfunkgebühren werde mittels des nur wenige Zentimeter kleinen Geräts das Auto des säumigen Zahlers lahmgelegt. „Die Erfolgsquote ist hoch, da die Forderung bei Kfz-Pfändungen in der Regel gezahlt wird“, so Schulte. Wie häufig der „Ventilwächter“ eingesetzt wird, konnte Schulte nicht sagen. Nur so viel: „Sie kommen eher selten zum Einsatz, da in der Regel die Forderung gezahlt wird, so dass die Maßnahme nicht erforderlich ist.“ Als weitere Vollstreckungsmaßnahmen seien etwa Sach-, Konten- oder Gehaltspfändungen möglich.

Gute Erfahrung mit dem „Ventilwächter“ haben nach eigenen Angaben auch die Städte Köln, Euskirchen und Bergisch Gladbach bisher gemacht. Dort wird das Mittel seit vielen Jahren als „ultima ratio“ eingesetzt, wenn Bürger etwa Grund-, Gewerbesteuer oder Bußgelder nicht bezahlt haben. Aber es müsse stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein, wobei in Köln auch schon bei Forderungen im niedrigen dreistelligen Bereich mit der Pfändung des Fahrzeugs gedroht werde. In vielen Fällen würden dann jedoch innerhalb kürzester Zeit die Schulden getilgt. Ähnlich handelt man in Erftstadt: Wer zum Beispiel arbeitsbedingt unbedingt das Auto braucht, wird verschont.

Zahl der Zahlungsverweigerer steigt

Dass die „Ventilwächter“ in Zukunft verstärkt auch wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge zum Einsatz kommen sollen, liegt schlicht an der gestiegenen Zahl der Zahlungsverweigerer: Im vergangenen Jahr baten die Rundfunkanstalten nach Angaben von Christian Greuel, Sprecher vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, insgesamt 890 912 mal um Amtshilfe der zuständigen Vollstreckungsbehörden – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 27 Prozent.

[kein Linktext vorhanden]Das hänge mit der Umstellung der von der Gerätegebühr auf den Haushaltsbeitrag zusammen. „Statt 42 Millionen Beitragskonten haben wir jetzt 44,5 Millionen“, so Greuel. Der Anteil derer, die das gesamte Mahnverfahren durchlaufen haben, ohne eine Zahlung zu leisten, liege im unteren einstelligen Prozentbereich. Wichtig und ratsam sei es, sich auf Schreiben des Beitragsservice zu melden und die Briefe nicht zu ignorieren.

Mit welchen Mitteln die Vollstreckungsbehörden die ausstehenden Gebühren eintreiben, liege übrigens nicht im Ermessen der Behörde. „Sie liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Vollstreckungsbehörden und sind in jedem Fall gesetzlich geregelt“, sagte Greuel dem GA (ga/dpa)

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