Urteil Pony mit Wildschwein verwechselt - Jäger muss Waffenschein abgeben

Jäger kann es die Waffenbesitzkarte kosten, wenn sie ein Pony mit einem Wildschwein verwechseln. Erlegen sie irrtümlicherweise ein Pferd, müsse auch der Jagdschein müsse sofort abgegeben werden, befand das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 6 L 828/12), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.

Denn der Jäger gelte in diesem Fall als unzuverlässig. In dem Fall hatte ein junger und unerfahrener Jäger ein Pony erschossen, das in einer Entfernung von etwa 50 Metern auf einer eingezäunten Weide vor ihm friedlich graste. Der Jäger hatte das Pony für ein Wildschwein gehalten.

Die zuständige Behörde zog umgehend Jagdschein und Waffenbesitzkarte per Bescheid ein. Das hielt der Jäger für überzogen und wollte per Klage zunächst die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs erreichen.

Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnung der Behörde. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit der privaten Verwendung von Waffen verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten.

Daher sei es legitim, unzuverlässige Inhaber von Waffenbesitzkarten sofort vom Umgang mit Waffen auszuschließen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort