Verwendungszweck führt zur Konto-Kündigung "Plutionium-Gag": Bank kündigt Konto

Quickborn · Wegen eines Spaßeintrags im Verwendungszweck einer Überweisung hat die comdirect-Bank nun das Konto eines Kunden gekündigt.

Wer kennt es nicht: hin und wieder landet schon einmal ein nicht ganz ernstgemeinter Verwendungszweck in der Überweisung. Egal ob "Danke für das Koks", "Für sexuelle Gefälligkeiten" oder "Vielen Dank dass ich ihr Klo benutzen durfte" - der Kreativität Überweisender sind keine Grenzen gesetzt.

Die Banker der comdirect haben nun ein Konto wegen eines ähnlichen Spaßeintrags gekündigt. Der Kontoinhaber hatte bei einer Überweisung von rund 40,- Euro als Verwendungszweck "Waffenfähiges Plutonium 75 GBP und Differenz der Kosten vorher" eingetragen.

Laut einer Pressemeldung identifizierten die Banker diesen Text zwar als Schabernack, gekündigt wurde dem Kunden trotzdem: "Wir machen von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und kündigen die gesamte Kontoverbindung fristgerecht."

Außergewöhnliche Verwendungszwecke sind kein Einzelfall

Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Banken ihre Kunden wegen solcher Angaben kontaktierten. Die Verwendungszwecke werden von den Banken auf verdächtige Begriffe geprüft - welche das sind können die Banken selbst entscheiden. Vorgaben vom Bankenverband gibt es dazu nicht.

Eine Künstlerin trieb das Ganze sogar auf die Spitze, indem sie das Projekt "I don't want your money honey!" ins Leben rief. Dabei überwiesen ihr Personen Kleinstbeträge und hinterließen Botschaften verschiedenster Natur - vor allem aber ihren eigenen Hirnschmalz.

Auch ihr kündigte die Bank das Konto mit der Begründung, sie habe das Konto nicht zur Abwicklung von Zahlungen genutzt, sondern um Botschaften zu übermitteln - dies sei ein Missbrauch der von der Bank angebotenen Leistungen.

Mittlerweile hat die comdirect dem Kunden gegenüber bestätigt, dass die Kündigung aufgrund des angegebenen Verwendungszwecks veranlasst worden ist. Die Vorgaben seien klar und die Entscheidung werde auch nicht zurückgenommen.

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