Urteil in Pretoria Oscar Pistorius der fahrlässigen Tötung schuldig

Pretoria · Der südafrikanische Sportstar Oscar Pistorius ist wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete ihr Urteil am Morgen in Pretoria.

Der südafrikanische Sportler Oscar Pistorius ist wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete ihr Urteil am Freitag in Pretoria.

Mit Fassung hat Pistorius den Schuldspruch aufgenommen. Der Verurteilte zeigte am Freitag kaum eine Regung. Nach Verlesung des Urteils schien er sich stattdessen leicht vor Richterin Thokozile Masipa zu verbeugen.

Bereits am Donnerstag hatte Masipa einen Mord oder Totschlag ausgeschlossen. Für die Staatsanwaltschaft ist das eine Niederlage. Aus Sicht der Anklage tötete Pistorius (27) seine Freundin Steenkamp (29) absichtlich, als er in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Tür schoss.

Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
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Oscar Pistorius wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Der beinamputierte Paralympics-Star hat die Schüsse nie bestritten. Er argumentiert aber, hinter der geschlossenen Toilettentür einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben.

[kein Linktext vorhanden]Die Richterin legte das Strafmaß wie erwartet noch nicht fest. Es wird möglicherweise erst in einigen Wochen bekanntgegeben. In der Zwischenzeit können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gründe entweder für ein besonders hartes Urteil oder für mildernde Umstände vorlegen.

Masipa widmete sich am Freitag auch anderen Waffenvergehen. In zwei Fällen wurde Pistorius von den Vorwürfen freigesprochen. Schuldig sprach die Richterin ihn wegen eines Schuss-Vorfalls in einem Restaurant.

Nach dem Schuldspruch ist der Prozess aber noch nicht vorbei. Staatsanwalt und Verteidiger tauschten am Freitag Argumente aus, ob der frühere Sportstar bis zur Verkündung des Strafmaßes weiter auf freiem Fuß bleiben sollte oder nicht.

Während sein Anwalt dies bejahte, argumentierte Staatsanwalt Gerrie Nel, dass Pistorius über kein eigenes Haus mehr verfüge, weil er dieses mittlerweile verkauft habe und seitdem bei seiner Familie lebe. Gegen eine Verlängerung der Kautionsregelung spreche auch Pistorius' früheres Verhalten, sagte Nel. Als Beispiel führte er einen Zwischenfall in einem Nachtclub an, der sich während des Verfahrens ereignet habe.

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