Namensverbot in Frankreich Kinder sollten "Nutella" und "Erdbeere" heißen

VALENCIENNES · Gleich zwei kuriose Fälle von Namensverboten hat es jetzt in Nordfrankreich gegeben: Ein Gericht hat Eltern verboten, ihr Kind "Nutella" oder "Erdbeere" zu nennen.

Das Gericht in Nordfrankreich hatte im Fall des Namens "Nutella" entschieden, dass es nicht im Interesse des Kindes liegen kann, nach Essen benannt zu sein. Außerdem sollten mit dem Verbot Hänseleien vorgebeugt werden.

Weil die Eltern aber nicht zu einem vom Gericht festgelegten Termin erschienen, übernahm der Richter die Aufgabe der Eltern, verkürzte den Namen und gab dem im September geborenen Mädchen den Namen "Ella".

Erst kurz zuvor war es in der benachbarten Gemeinde Raismes zu einem ähnlichen Fall gekommen, wie das französische Onlineportal "La Voix du Nord" berichtet: Hier wollten Eltern ihr Kind "Fraise" (deutsch: "Erdbeere") nennen.

In Frankreich darf man sein Kind nicht '#Nutella' nennen. Schade - dann würd' man zumindest merken, wenn's beim Frühstück fehlt.

Kerstin Brune (@BruneKerstin) 27. Januar 2015Das Gericht lehnte ab und begründete die Entscheidung auch hier damit, dass das Kind später unter dem Namen und seiner Bedeutung leiden werde.

Im Französischen existiert nämlich die Redewendung "ramène sa fraise" (deutsch: "seinen Senf dazugeben"). Das Mädchen trägt nun einen altfranzösischen Vornamen aus dem Mittelalter und heißt "Fraisine".

Auch in Deutschland sind Eltern schon auf ziemlich außergewöhnliche Kindernamen gekommen. In Bremen beispielsweise wollte eine Familie ihren Sohn "Waldmeister" nennen. Nachdem das Standesamt abgelehnt hatte, zog die Familie vor Gericht - ohne Erfolg.

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