"Lolita Brieger": Keine Haftentschädigung für freigesprochenen Landwirt | GA-Bonn

"Lolita Brieger"

Keine Haftentschädigung für freigesprochenen Landwirt

TRIER.  Der im Mordprozess "Lolita Brieger" freigesprochene Landwirt bekommt für seine Zeit in Untersuchungshaft keine Entschädigung. Das entschied das Landgericht Trier.

Er müsse auch seine Kosten für das Verfahren selbst tragen, teilte die Schwurgerichtskammer am Dienstag mit. Die übrigen Kosten würden der Staatskasse auferlegt. Der Mann hatte vom 9. September 2011 an bis diesen Montag (11. Juni) im Gefängnis gesessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Trier hatte den Landwirt aus der Eifel zwar vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Der 51-Jährige habe jedoch seine Ex-Freundin im November 1982 getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht, erklärte die Richterin. Weil Totschlag im Gegensatz zu Mord aber bereits verjährt ist, konnte der Mann nicht verurteilt werden (Az.:8032 Js 4676/87.1 Ks).

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Die Leiche der Frau war auf einer Müllkippe in Frauenkron (Kreis Euskirchen) verscharrt und erst im vergangenen Jahr nach dem Hinweis eines Zeugen entdeckt worden.

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