Entschädigung für die Hinterbliebenen Germanwings zahlt mehr Geld

KÖLN/BONN · Die Fluggesellschaft Germanwings hat auf Vorwürfe reagiert, die Hinterbliebenen des Unglücksflugs 4U9525 unzureichend entschädigen zu wollen.

Germanwings werde "alle berechtigten Ansprüche auf Ersatz materieller Schäden erfüllen, die Angehörigen von Opfern des Fluges entstanden sind", teilte das Unternehmen gestern mit. Dies könnten etwa Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene sein.

Am 24. März hatte nach Stand der Ermittlungen Copilot Andreas L. den Germanwings-Airbus vorsätzlich in den französischen Alpen zerschellen lassen. Alle 150 Menschen an Bord starben.

Im Entschädigungsprozess, so Germanwings, habe das Unternehmen bereits einen Vorschuss in Höhe von 50.000 Euro je Opfer des Unglücks gezahlt. Zusätzlich zahle es 25 000 Euro an die Erben jedes Opfers deutscher Nationalität sowie 10.000 Euro für jeden nächsten Angehörigen mit Wohnsitz in Deutschland.

Beide Beträge würden gezahlt, ohne dass ein Nachweis über tatsächliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erbracht werden müsse, betonte das Unternehmen. Dies sei "anders als sonst üblich". Das Geld bekämen Eltern, leibliche Kinder, Adoptivkinder, Ehegatten und eingetragene oder eheähnliche Lebenspartner mit gemeinsamem Wohnsitz

Darüber hinaus wollten Lufthansa und Germanwings "auch langfristig die Verantwortung für die Folgen des Absturzes" übernehmen. So sollen Kinder und Jugendliche, die ein Elternteil oder beide Eltern verloren haben, langfristig Unterstützung erhalten. Dafür sollten bis zu 7,8 Millionen Euro auf einem Treuhandkonto verfügbar sein.

Überdies werde ein Hilfsfonds eingerichtet, der mit bis zu sechs Millionen Euro "über einen Zeitraum von drei Jahren individuelle Unterstützung für Hilfsprojekte der Angehörigen leisten" solle. Gefördert würden "Projekte, die im Zusammenhang mit den Opfern stehen". Zusätzliches Geld kann es aus Leistungen gemäß dem deutschen Opferentschädigungsgesetz geben.

Ein Opferanwalt hatte auf die vorangegangene Mitteilung von Germanwings geäußert, viele Hinterbliebene würden die Summen von 25.000 und den zusätzlichen 10.000 Euro, die zunächst im Raum standen, als Hohn betrachten. Man halte "eine sechsstellige Summe" für angemessen.

Ein anderer Anwalt sprach von einer "Lachnummer". Von der jetzt bekannten Regelung sind die Hinterbliebenen von 144 Absturzopfern betroffen. Für die Mitglieder der Crew, die bei der Katastrophe starben, gelten andere Regeln zur Entschädigung. Sie waren rechtlich betrachtet bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen.

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