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Musik im Internet
Gema und Youtube streiten weiter
dpa
MÜNCHEN. Nachdem das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat, sind die Fronten zwischen beiden Parteien zunehmend verhärtet. Nun wirft die Verwertungsgesellschaft dem Internetdienst vor, mit seinen Sperrvermerken gezielt zu provozieren.
Der Sperrvermerk von Youtube erhitzt die Gema-Gemüter. Foto: dpa
"Es geht nur darum, Stimmung gegen die Gema zu machen", sagte Gema-Syndikus Alexander Wolf der "Süddeutschen Zeitung". Ein Vorwurf, den Youtube nicht akzeptiert.
Eine Sprecherin des Videodienstes sagte gestern in Hamburg zu Wolfs Äußerung: "Wir wollen ganz und gar nicht provozieren, sondern eine Lösung." Die Hinweise seien allein deshalb so konkret auf die Gema bezogen, "weil wir unseren Nutzern erklären wollen, warum sie einzelne Videos hier nicht sehen können".
Bei Youtube laden Nutzer pro Minute durchschnittlich neues Material hoch, das einer Spielzeit von 60 Stunden entspricht. Doch nicht all diese neuen Inhalte sind eigene Aufnahmen der Nutzer: Vieles ist illegal. Youtube sperrt deshalb mit technisch aufwendigen und nahezu voll automatisierten Abgleichen Kinofilme, TV-Serien und auch Musik - darunter Titel von Künstlern, die sich hierzulande von der Gema vertreten lassen.
Youtube nennt das Prinzip "Content ID". In der "Süddeutschen Zeitung" sagte der Rechtsberater der Gema, Youtube habe die entsprechenden Inhalte meist "nicht auf Betreiben der Gema hin gesperrt, sondern aus eigenen Stücken". Er kritisierte Sperrvermerke wie "Die Gema hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt. Das tut uns leid."
Gema-Syndikus Wolf sagte dazu, die Verwertungsgesellschaft dürfte Anbietern wie Youtube die nötigen Rechte gar nicht verwehren. Dafür sorge der "Kontrahierungszwang".
Tatsächlich hatten Youtube und Gema sogar einst einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Bis dieser Ende 2009 auslief, konnten Nutzer viele Musikvideos auf Youtube kostenfrei und völlig legal einsehen: Youtube, das fleißig Werbung schaltet, führte Teile seiner Einnahmen ab. Seitdem steht jedoch eine Einigung aus. Wolf betonte nun, das Angebot von Youtube sei bisher "nicht akzeptabel und muss erheblich nachgebessert werden". So wie die Gema verpflichtet sei, jedem seine Rechte einzuräumen, so müsse sie eben auch gute Bedingungen erzielen.
Mitte April fing sich Youtube in den laufenden Verhandlungen auch ein Gerichtsurteil ein. Das Hamburger Landgericht verpflichtete den in der Hansestadt mit eigenen Büros ansässigen Internetdienst unter anderem dazu, seinen automatischen Abgleich geschützter und nicht selbst lizenzierter Titel auszudehnen: Neben Originaltiteln muss der Anbieter auch Coverversionen erkennen. Die Prüfung soll auch dann verlässlich anschlagen, wenn geschützte Titel nachgesungen werden.
Das Hamburger Landgericht hatte Youtube Mitte April verpflichtet, von Nutzern hochgeladene Titel von Autoren zu sperren, die sich von der Gema vertreten lassen. Ein richtiger Weg, um dem Urheberschutz im Web zu gewährleisten? Diskutieren Sie mit GA-Redakteur Michael Wrobel im Blog.
Artikel vom 08.05.2012
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