Mietprozess Gekündigter Raucher erhält doch Prozesskostenhilfe

Düsseldorf · Ihm wurde wegen Dauerrauchen gekündigt. Der 74-Jährige klagte dagegen - und bekommt nun doch die Kosten erstattet, die ihm das Amtgericht ursprünglich verweigert hatte.

Ein wegen exzessiven Rauchens gekündigter Mieter aus Düsseldorf erhält jetzt doch Prozesskostenhilfe vom Staat. Das Landgericht Düsseldorf hat die entgegengesetzte Entscheidung des Amtsgericht gekippt. Die höhere Instanz berief sich in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Der BGH zähle "das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und habe diese Rechtsprechung auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen über das Passivrauchen nicht geändert".

Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner.

Gegen die Kündigung wehrt sich der Mann vor Gericht und beantragte Prozesskostenhilfe. Der Amtsrichter lehnte den Antrag ab, weil er die Kündigung angesichts der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens für berechtigt hält.

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