Erfundene Vergewaltigung BGH bestätigt Haftstrafe für Lehrerin

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat einen Schlussstrich unter einen der größten deutschen Justiz-Irrtümer gezogen: Nach ihren falschen Vergewaltigungsvorwürfen ist eine zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin mit ihrer Revision beim höchsten deutschen Strafgericht in Karlsruhe gescheitert, das Urteil gegen sie ist somit rechtskräftig.

 Fünf Jahre saß der Lehrer Horst Arnold im Gefängnis, weil Heidi K. ihn fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt hatte.

Fünf Jahre saß der Lehrer Horst Arnold im Gefängnis, weil Heidi K. ihn fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt hatte.

Foto: dpa

Der BGH verwarf die Einwände der Frau gegen ihre Verurteilung nach Angaben von Mittwoch als unbegründet (2 StR 62/14).

Das Landgericht Darmstadt hatte die Frau 2012 verurteilt, nachdem sie einen früheren Lehrerkollegen mit falschen Vorwürfen für fünf Jahre ins Gefängnis gebracht hatte.

Sie hatte zunächst vor Gericht beteuert, der Kollege habe sie 2001 in einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt. Zu spät war aufgefallen, dass das vermeintliche Opfer auch in anderen Fällen reihenweise Lügen aufgetischt hatte.

Der Fall war erst aufgerollt worden, nachdem der beschuldigte Lehrer seine gesamte Haftstrafe abgesessen hatte. Das Landgericht Kassel stellte schließlich 2011 seine Unschuld fest. Ein Jahr später starb er im saarländischen Völklingen an Herzversagen.

Es war nicht das erste Mal, dass der BGH im Fall des Lehrers zu entscheiden hatte: Bereits im Jahr 2002 hatten die Bundesrichter die Verurteilung des Mannes als rechtmäßig erachtet, weil ein Rechtsfehler nach BGH-Auffassung nicht erkennbar gewesen war.

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