Urteil in Köln Angesagte Schwarzfahrt wird teuer

Köln/Bonn · Auch ein Zettel an der Mütze mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" schützt vor Strafe nicht, wenn man vom Kontrolleur erwischt wird. Das musste sich ein überzeugter Schwarzfahrer nun schon zum dritten Mal ins Stammbuch schreiben lassen.

 Auch eine Mitteilung mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" schützt vor Strafe nicht, wenn man vom Kontrolleur erwischt wird.

Auch eine Mitteilung mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" schützt vor Strafe nicht, wenn man vom Kontrolleur erwischt wird.

Foto: dpa

Diesmal vom Kölner Oberlandesgericht, das damit ein Urteil des Bonner Landgerichts bestätigte, das den Studenten im Februar wegen Leistungserschleichung zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt und damit wiederum ein nämliches Urteil des Amtsgerichts Siegburg bestätigt hatte.

Doch der 32-Jährige beharrte: Da er mit Ansage schwarzgefahren sei, könne er nicht bestraft werden und zog in die dritte Instanz vor den 1. Kölner Strafsenat.

Um nun erneut zu scheitern. Denn auch die Kölner Oberrichter befanden: Als der Student am 11.11.2011 nur mit dem Zettel am Kopf und ohne Fahrschein in der Tasche im ICE Platz nahm, erschlich er sich eine Beförderung. Denn, so die Kölner Richter: Der Mann hat keinen Bahnmitarbeiter über seine Absicht informiert, sondern fiel erst bei der Routinekontrolle auf.

Wer aber in einen abfahrbereiten ICE einsteige und sich einen Sitzplatz suche, "gebe sich den Anschein, die nach den Geschäftsbedingungen der Bahn erforderlichen Voraussetzungen für die Beförderung zu erfüllen", stellten auch die Kölner Richter fest.

Und diesen Eindruck erschüttere auch der Zettel mit der Ansage an der Mütze "Ich fahre schwarz" nicht, denn den hätten vor der Kontrolle nur andere Fahrgäste gesehen, und deren Aufgabe sei es nicht, den Fahrpreisanspruch der Deutschen Bahn durchzusetzen oder den Fahrgast ohne Fahrschein an der Beförderung zu hindern. Der Senat verwarf die Revision des Studenten. Weitere Rechtsmittel gibt es nicht, das Urteil ist rechtskräftig. Der Student muss zahlen. Auch für die drei Prozesse.

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