Sondergenehmigung für Friedhofsbesuch 14-jähriger Junge darf nur ausnahmsweise allein zum Grab des Vaters

DÜREN · Ein zehnjähriger Schüler aus Düren darf mit einer Sondergenehmigung allein auf den städtischen Friedhof zum Grab seines Vaters gehen. Über Fall des Jungen, der wegen seines Alters zunächst des Friedhofs verwiesen worden war, hatten mehrere Medien berichtet.

In der Friedhofsatzung sei aufgeführt, dass Kinder unter 14 Jahren die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten dürften, bestätigte Horst Frisch vom Dürener Service Betrieb am Freitag. Er verwies auf die Unfallgefahr durch ausgehobene Gräber. Ausnahmen seien aber möglich, etwa wenn die Mutter versichere, dass sie die Verantwortung für den Besuch des Sohnes übernehme.

Der Junge war nach der Schule an das Grab seines vor einigen Monaten gestorbenen Vaters gegangen. Dort war er von einem Friedhofsmitarbeiter angesprochen worden.

Nach Ansicht der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas in Königswinter können Ausnahmen in Friedhofssatzungen festgelegt werden. "Grabbesuche von Kindern könnten ausgenommen werden", sagte Alexander Helbach, der Sprecher der Organisation.

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