Im Zeitraffer Zentrale Verhandlungstage in drei Jahren NSU-Prozess

München · Oft ist es eine zähe Suche nach der Wahrheit im Münchner NSU-Prozess. Dreieinhalb Jahre dauert er inzwischen schon. Einige der mehr als 300 Verhandlungstage bleiben in Erinnerung:

6. Mai 2013: Nach heftigem Streit um die Vergabe der Presseplätze beginnt vor dem Münchner Oberlandesgericht der Prozess gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und die Mitangeklagten Ralf Wohlleben, André E., Holger G. und Carsten S. - unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen und begleitet von weltweitem Medieninteresse.

14. Mai 2013: Nach juristischem Hickhack wird die Anklage verlesen.

4. Juni 2013: Carsten S. beginnt seine Aussage. Er räumt ein, eine Waffe für den "Nationalsozialistischen Untergrund" besorgt zu haben.

6. Juni 2013: Holger G. räumt ein, dem NSU geholfen zu haben.

1. Oktober 2013: Der Vater des Mordopfers Ismail Yozgat tritt als Zeuge auf: Er wirft sich auf den Boden, um die Position seines sterbenden Sohns zu beschreiben. Am Tag darauf appelliert dessen Mutter an Zschäpe, zur Aufklärung beizutragen.

16. Januar 2014: Der Polizist Martin A., der beinahe das elfte Todesopfer des NSU geworden wäre, sagt als Zeuge aus. Seine Kollegin Michèle Kiesewetter starb damals, er selbst überlebte wie durch ein Wunder.

4. Juni 2014: Eine deutsch-iranische Zeugin, die bei einen NSU-Sprengstoffanschlag beinahe umgekommen war, wird gefragt, ob sie erwogen habe, das Land zu verlassen. Nein, sie habe gedacht: "Jetzt erst recht. Ich werde mein Leben fortführen, ich werde darum kämpfen." Da brandet Applaus auf.

16. Juli 2014: Paukenschlag: Beate Zschäpe gibt an, sie habe kein Vertrauen mehr in ihre drei Pflichtverteidiger. Doch wenige Tage später schmettert das Gericht ihren Antrag auf neue Anwälte ab. In den folgenden Monaten scheitern weitere solche Versuche Zschäpes.

20. Januar 2015: Erstmals kommen im NSU-Prozess Opfer des Kölner Nagelbombenanschlags von 2004 zu Wort.

6. Juli 2015: Das Gericht ordnet Zschäpe den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger bei.

20. Juli 2015: Es lehnt einen Antrag von Zschäpes drei alten Verteidigern ab, von ihren Mandaten entbunden zu werden. Diese scheitern in den Folgemonaten auch mit weiteren solchen Anträgen.

24. Juli 2015: Der Streit zwischen Zschäpe und ihren alten Verteidigern eskaliert. Sie zeigt diese wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht an. Doch die Staatsanwaltschaft lehnt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens "mangels Straftat" ab.

9. Dezember 2015: Zschäpe äußert sich erstmals vor Gericht: Am 249. Verhandlungstag verliest ihr neuer Anwalt Grasel eine Aussage. Darin räumt sie ein, von den Banküberfällen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewusst zu haben. Sie gesteht, die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt zu haben. Aber von den Morden und Anschlägen will sie immer erst im Nachhinein erfahren haben.

16. Dezember 2015: Auch Wohlleben bricht sein Schweigen. Er bestreitet, eine der Mordwaffen beschafft zu haben. Stattdessen beschuldigt er vor allem den Mitangeklagten Carsten S., der ihn belastet hatte.

21. Januar 2016: Zschäpe antwortet erstmals auf Nachfragen des Gerichts - schriftlich: Ihr fünfter Anwalt Hermann Borchert verliest die Antworten. Dieses Prozedere geht in den folgenden Monaten weiter.

28. April 2016: Wieder einmal gibt es einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses - diesmal gestellt von Zschäpes Wahlverteidiger Borchert. In den Monaten zuvor waren Zschäpe und Wohlleben mit sämtlichen derartigen Anträgen gescheitert. Sie verzögern damit den Prozess - stoppen können sie ihn bislang nicht.

22. September 2016: Richter Manfred Götzl fordert den psychiatrischen Sachverständigen auf, "zeitnah" zunächst das vorläufige schriftliche Gutachten über Zschäpe zu erstellen. Das psychiatrische Gutachten gilt in Strafprozessen als ein Schlusspunkt der Beweisaufnahme.

29. September 2016: Nach dreieinhalb Jahren ergreift Zschäpe zum ersten Mal persönlich das Wort - für eine kurze Erklärung. Sie bedauere ihr "Fehlverhalten", und sie verurteile, was ihre Freunde Mundlos und Böhnhardt ihren Opfern "angetan haben".

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