Urteile Urteil zum "Sampling" könnte weitreichende Folgen haben

Karlsruhe · Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Urheberschutz in Hip-Hop und Rap hat der Bundesverband Musikindustrie vor einer Aufweichung branchenüblicher Standards gewarnt.

 Klänge, Rhytmen, Melodien: Technisch ist das Kopieren und Verarbeiten vorhandener Aufnahmen heute ein Kinderspiel.

Klänge, Rhytmen, Melodien: Technisch ist das Kopieren und Verarbeiten vorhandener Aufnahmen heute ein Kinderspiel.

Foto: Sven Hoppe/Archiv

"Sollte durch die Entscheidung der Eindruck entstehen "Kunstfreiheit sticht immer", könnte das Folgen haben, die über den konkreten Streit weit hinausreichen", sagte Geschäftsführer Florian Drücke der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. "Das wäre Wasser auf die Mühlen derer, die sagen, im Internet soll alles erlaubt sein."

Aus Sicht des Verbands, der nach eigenen Angaben mehr als 80 Prozent des deutschen Musikmarktes vertritt, sind solche Streitfälle aber selten. In aller Regel gebe es eine Einigung zwischen den betroffenen Künstlern, und zwar vor dem Sampling. "Jetzt wird daraus leider eine Grundsatzdiskussion gemacht, die in die falsche Richtung führen kann", sagte Drücke. Er befürchtet eine Entwertung des kreativen Schaffens, sollte sich Pelham durchsetzen. (Az. 1 BvR 1585/13)

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