Lange Asylverfahren - Was sind die Gründe?

Berlin · Drei Monate sollen Asylverfahren in Zukunft dauern - so das Ziel der Bundesregierung. Doch das ist weit entfernt. Derzeit liegt die Verfahrensdauer im Schnitt bei mehr als fünf Monaten.

 Derzeit dauern Asylverfahren im Schnitt mehr als fünf Monate. Foto: Daniel Karmann

Derzeit dauern Asylverfahren im Schnitt mehr als fünf Monate. Foto: Daniel Karmann

Foto: DPA

Das ist zwar schon um einiges schneller als 2014 (7,1 Monate). Doch einige Asylbewerber, etwa jene aus Afghanistan oder Eritrea, müssen heute noch durchschnittlich mehr als 12 Monate auf ihren Asylbescheid warten. Und: Oft sind die Schutzsuchenden bereits Wochen oder Monate in Deutschland, bevor sie überhaupt ihren Asylantrag stellen können.

Dafür gibt es viele Gründe: Die Bundespolizei kommt bei der Registrierung von Flüchtlingen, die über die Grenze kommen, schon lange nicht mehr hinterher. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das alle Asylanträge bearbeitet, ist mit dem rasanten Anstieg der Asylzahlen heillos überfordert. Mehr als 275 000 unerledigte Asylanträge haben sich dort inzwischen angestaut.

Die Behörde hat gut 3000 Mitarbeiter, aber nur 550 davon arbeiten als "Entscheider". Sie sind die wesentlichen Akteure, die Anhörungen machen und über ein Asylgesuch entscheiden. Das BAMF bekam schon Hunderte zusätzliche Stellen zugesprochen, weitere sollen folgen. Das Personal soll verdoppelt werden. Aber die Stellenbesetzung und Schulung von "Entscheidern" braucht Zeit.

Es gibt Probleme bei den Arbeitsprozessen, der IT und dem Datenaustausch zwischen den Behörden, auch zwischen BAMF und Bundespolizei. Dadurch entsteht zum Teil Doppelarbeit.

Fachleute sehen auch den Verwaltungsaufwand beim BAMF für sogenannte Widerrufsverfahren und Dublin-Prüfungen als großes Problem. Die Behörde muss zum Teil Asyl-Entscheidungen nach drei Jahren noch mal überprüfen. Und sie muss bei jedem Asylbewerber checken, ob er über schon in einem anderen EU-Staat registriert wurde - und denjenigen im Zweifel dorthin zurückschicken. Das ist zeitaufwendig und bindet Personal.

Jeder abgelehnte Asylbewerber kann außerdem gegen seinen negativen Bescheid Einspruch einzulegen. Die große Zahl solcher Klagen belastet die Verwaltungsgerichte zunehmend, was die Verfahren ebenfalls in die Länge zieht.

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