Fragen und Antworten Klage wegen dicker Luft: Geht es dem Diesel an den Kragen?

Brüssel · Seit Monaten wird über eine Klage gegen Deutschland spekuliert, weil die Luft in deutschen Städten zu schmutzig ist. Jetzt macht die EU-Kommission ernst. Was bedeutet das für die Bürger?

Lange versuchte es die EU-Kommission mit Ermahnungen, jetzt zieht sie die Daumenschrauben an. Wegen viel zu schmutziger Luft in Dutzenden Städten verklagte die Brüsseler Behörde Deutschland und fünf andere EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof.

Gleichzeitig mahnte sie Deutschland und andere Länder wegen der aus Brüsseler Sicht unzureichenden Reaktion auf den VW-Dieselskandal ab.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht Deutschland zwar auf gutem Weg und verweist auf viele Verbesserungen. Doch Umweltkommissar Karmenu Vella sieht das anders. Er argumentiert mit dem Gesundheitsschutz der Bürger und fordert viel raschere Abhilfe. Damit erhält die Debatte über die Schreckensvision aller Dieselbesitzer neuen Zunder: Fahrverbote in deutschen Innenstädten.

Wieso klagt Brüssel?

Die Einhaltung eines Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft ist seit 2010 überall in der EU Pflicht. In 66 deutschen Städten gelang dies aber auch 2017 nicht. Zwar hat sich die Luft überall schrittchenweise verbessert, doch sind etwa 20 deutsche Kommunen immer noch sehr weit von den Vorgaben entfernt, allen voran München, Stuttgart und Köln. Die EU-Kommission hat bereits 2015 ein Verfahren eingeleitet, weil Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Wenn mehrfaches Ermahnen nicht hilft, ist eine Klage vor dem EuGH der übliche nächste Schritt.

Hat Deutschland denn nichts unternommen?

Doch, aber die Verbesserung ist sehr langwierig. Zwei Trends sind der Hemmschuh: In den zehn Jahren seit Inkrafttreten der Grenzwerte ist die Zahl der Dieselautos sehr stark gestiegen, weil sie als verbrauchsarm und deshalb klimafreundlich galten. Diese Dieselautos stoßen aber wegen unzulänglicher Tests und Manipulationen im normalen Verkehr weit mehr Schadstoffe aus als angegeben.

Die Bundesregierung steuerte 2017 mit dem "Sofortprogramm für saubere Luft" nach. Beim "Diesel-Gipfel" im August 2017 versprach die Autoindustrie zudem Softwareupdates für Dieselautos, die die Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Die Bundesregierung kam später noch mit weiteren Vorschlägen, darunter ein möglicher Modellversuch mit kostenlosem Nahverkehr. Eine kurzfristige Lösung ist aber auch das nicht. Zudem kommen die Software-Updates für Dieselautos offenbar langsamer voran als gewünscht.

Sieht die Bundesregierung auch selbst Versäumnisse?

Bundeskanzlerin Merkel (CDU) nicht. Die Bundesregierung habe beispiellose Förderprogramme für betroffene Kommunen aufgelegt, sagte sie am Donnerstag in Sofia. "Wir sind auf einem sehr, sehr gutem Weg." Man werde nun sicher sehr schnell Fortschritte machen. "Wir haben auch im letzten Jahr wieder weniger Städte gehabt, in denen diese Verletzungen vorgekommen sind. Und insofern werden wir diesen Weg jetzt ganz konsequent weiter gehen." Die Koalition ist sich allerdings nicht einig: Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) fordert mehr Anstrengungen, vor allem von der Autoindustrie. Die verlangten technischen Nachrüstungen auf Kosten der Industrie lehnen die Autohersteller aber als aufwendig und teuer ab.

Warum reicht der EU der deutsche Kurs nicht?

Auf absehbare Zeit dürfte es nicht gelingen, die Grenzwerte einzuhalten, sagte Umweltkommissar Vella. Er argumentiert mit dramatischen Zahlen: 400.000 Menschen stürben jährlich in der EU vorzeitig, weil die Luft zu schmutzig sei. "Die heute vor dem Gerichtshof angeklagten Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend "letzte Chancen" erhalten, um die Situation zu verbessern", meinte Vella. Die Klagen seien kein Selbstzweck, sie sollten Wirkung zeitigen, fügte er hinzu: "Ich bin überzeugt, dass die heutige Entscheidung sehr viel schneller zu Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger führen wird."

Welche Folgen hat denn die Klage?

Keine unmittelbaren, denn eine Klage ist ja noch kein Urteil. Verkehrsexperte Dietmar Oeliger vom Umweltverband Nabu sagt aber: "Die Klage wird vor allem den politischen Druck auf Deutschland beziehungsweise die Bundesregierung erhöhen." Sie müsste rasch Abhilfe schaffen. Denn letzte Konsequenz könnten Strafgelder sein, falls Deutschland verliert. Bulgarien und Polen haben in ähnlichen Verfahren vor dem EuGH bereits Niederlagen erlitten.

Wie wahrscheinlich sind Fahrverbote?

Fahrverbote sind nach Darstellung von Experten eine von zwei Möglichkeiten, kurzfristig die Luft in stark belasteten Innenstädten sauberer zu bekommen. Die andere ist die Nachrüstung von Dieselautos mit Anlagen zur Abgassäuberung. Umweltschützer fordern, lieber die Autoindustrie in die Verantwortung zu nehmen als die Autobesitzer. "Die Regierung muss handeln, um sicherzustellen, dass alle Dieselfahrzeuge die Emissionsstandards einhalten", meint zum Beispiel der Verband Transport&Environment in Brüssel.

In dieselbe Richtung zielt der Deutsche Städtetag. "Die nun beschlossene Klage zeigt den Ernst der Lage", erklärte der Verband. "Um hier durchgreifende Erfolge erzielen, bleibt in erster Linie die Automobilindustrie in der Pflicht, die Diesel-Fahrzeuge sauberer zu machen." Wenn Software-Updates nicht ausreichten, müsse die Industrie eben zu Hardware-Nachrüstungen verpflichtet werden "und diese auch finanziell tragen". Druck soll aus Sicht der Kommunen also weniger auf die Dieselbesitzer als auf die Hersteller aufgebaut werden.

Gilt das auch für das zweite Verfahren wegen des VW-Skandals?

Ja, auch das dürfte letztlich die Autobauer treffen. Die Brüsseler Behörde beklagt seit Ende 2016, dass die Bundesregierung nach dem Skandal um geschönte Abgaswerte nicht strikt genug gegen Volkswagen und andere Hersteller vorgegangen sei. Unter anderem sei Volkswagen nicht dafür bestraft worden, dass Millionen Europäern Autos verkauft wurden, die Abgasstandards nur auf dem Papier einhielten. Unternehmen müssten sich an Vorschriften halten - und die EU-Staaten müssten das durchsetzen, mahnt die EU-Kommission. Dazu fordert sie zunächst weitere Informationen. Der nächste Schritt wäre auch hier eine Klage.

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