Karlsruhe: Erbschaftsteuerregeln verfassungswidrig

Karlsruhe · Karlsruhe (dpa) - Jetzt ist es klar: Bei den satten Steuervorteilen für Firmenerben muss sich etwas ändern. So will es Karlsruhe. Die Richter kippten zentrale Vorschriften für das Erben von Geschäftsvermögen.

 Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, die Erbschaftsteuer bis Mitte 2016 neu zu regeln. Foto: Jens Büttner

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber auf, die Erbschaftsteuer bis Mitte 2016 neu zu regeln. Foto: Jens Büttner

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