Hintergrund: Die bislang geltenden Sanktionen

Brüssel · Die Europäische Union will innerhalb einer Woche über weitere Wirtschaftssanktionen gegen Russland entscheiden. Darauf einigten sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel.

Die EU hatte am 31. Juli erstmals spürbare Wirtschaftssanktionen gegen Moskau verhängt. Zuvor waren in mehreren Schritten Einreiseverbote und Kontensperrungen gegen insgesamt 95 Personen erlassen worden. Zudem wurde eine schwarze Liste mit 23 Unternehmen oder Organisationen angelegt, die keine Geschäfte mehr mit der EU machen dürfen. Dies sind vor allem Firmen, die von der Annexion der Krim durch Russland profitierten. Gleiches könnte auch Personen mit Einfluss auf die Separatisten im Donezbecken betreffen.

Die bislang verhängten Sanktionen der EU:

- Erschwerter Zugang zu den EU-Finanzmärkten für russische Banken. Gilt für alle Banken mit einem staatlichen Anteil von mindestens 50 Prozent. Sie können auf den EU-Kapitalmärkten keine neuen Wertpapiere oder Aktien von russischen Unternehmen mehr verkaufen.

- Verbot künftiger Rüstungslieferungen. Betroffen sind alle Güter, die auf einer entsprechenden Liste der EU stehen. Gilt nicht für bereits unterzeichnete Verträge, also auch nicht für die Lieferung von zwei französischen Hubschrauberträgern im Wert von 1,2 Milliarden Euro an Russland.

- Exportverbot für bestimmte Hochtechnologiegüter an das Militär. Gilt beispielsweise für Verschlüsselungssysteme sowie für Hochleistungscomputer.

- Ausfuhrverbote für Spezialtechnik zur Ölförderung. Zielt auf Geräte, die für Ölbohrung und -förderung beispielsweise in der Arktis gebraucht werden.

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