Hendricks: Fracking-Komplettverbot nicht möglich

Berlin · Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sieht zu hohe verfassungsrechtliche Hürden für ein vollständiges Verbot der unkonventionellen Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten.

 Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Bundeskabinett: "Man kann in Deutschland nicht einfach eine Technologie pauschal verbieten". Foto: Bernd von Jutrczenka

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Bundeskabinett: "Man kann in Deutschland nicht einfach eine Technologie pauschal verbieten". Foto: Bernd von Jutrczenka

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"Man kann in Deutschland nicht einfach eine Technologie pauschal verbieten", sagte Hendricks nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Es gehe um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Bisher gebe es keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine Art Moratorium. Unternehmen könnten daher Genehmigungsanträge vor Gericht durchsetzen. Anträge lägen aber bisher nicht vor. "Es ist ein Gesetz, dass das Fracking so weit wie möglich einschränkt", so Hendricks. Dem Entwurf muss noch der Bundestag zustimmen, im Bundesrat ist es nicht zustimmungspflichtig. Das Paket könnte bis 2016 in Kraft treten.

Offen zeigte sich Hendricks dafür, die Pläne für eine Expertenkommission im nun folgenden parlamentarischen Verfahren zu streichen. Dieses Gremium könnte den bisherigen Plänen zufolge nach 2018 grünes Licht geben für eine kommerzielle Gasförderung, wenn Probebohrungen positiv verlaufen sind. Allein eine Erprobungsmaßnahme kostet rund 30 Millionen Euro.

Die Kommission sei auf Druck der Union durch das Kanzleramt in ihren Entwurf hereinverhandelt worden, betonte die Ministerin. "Fachlich verantwortbar ist es", sagte Hendricks auf die Frage, ob die Kommission gestrichen werden könnte. Gerade in der SPD wird ein Automatismus für kommerzielle Projekte befürchtet.

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