Reaktion auf interne Kritik Bamf: Kein Verzicht auf Altersprüfung wegen Arbeitsbelastung

Berlin/Bingen · Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist dem Vorwurf entgegengetreten, es dränge seine Mitarbeiter wegen des Arbeitsdrucks zum Verzicht auf die Altersfeststellung bei jungen Asylbewerbern.

"Eine Anweisung, wonach zu Gunsten eines schnelleren Verfahrens keine Aufklärung bei Zweifeln an dem angegeben Alter erfolgen soll, gibt es nicht", antwortete eine Sprecherin des Bundesamtes auf Anfrage.

Hintergrund ist ein interner Email-Wechsel aus der Bamf-Außenstelle Bingen vom vergangenen Dezember, der auch Mitarbeiter in anderen Dienstellen der Behörde erreichte. Darin schreibt ein Asylentscheider: "Aus den Rückmeldungen zu den Fingerabdrücken dieser Akten ergibt sich oft ein erheblicher Zweifel, ob Minderjährigkeit besteht." Seine Bestrebungen, die Angaben eines Antragstellers gegebenenfalls durch Gutachten zu überprüfen, hätten jedoch zu Maßregelungen durch die Amtsleitung vor Ort geführt.

Aus den Unterlagen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, geht hervor, dass die Kreisverwaltung Kaiserslautern ein von dem Entscheider gefordertes rechtsmedizinisches Gutachten bei der Rechtsmedizin im Klinikum Saarbrücken in Auftrag gegeben hatte. Dabei ging es um die Feststellung des Alters eines Asylbewerbers, der nach eigener Auskunft im Oktober 2000 geboren wurde.

Das Bamf teilte mit, falls sich das durch das Jugendamt festgesetzte Alter "als nicht richtig herausstellt oder erheblich Zweifel an diesem bestehen, setzt sich das Bundesamt mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung".

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