Analyse: Der Prozess ist Geschichte, die Affäre geht weiter

Verden · Sebastian Edathy ist frei. Zumindest juristisch. Keine 30 Minuten dauert es an diesem Morgen, bis der Kinderporno-Prozess am Landgericht Verden nach zwei Verhandlungstagen zu Ende ist.

 Prozess beendet, Affäre nicht: Der ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke im Edathy-Untersuchungsausschuss. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv

Prozess beendet, Affäre nicht: Der ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke im Edathy-Untersuchungsausschuss. Foto: Maurizio Gambarini/Archiv

Foto: DPA

"Die Vorwürfe treffen zu", lässt Edathy um kurz nach 10.00 Uhr über seinen Anwalt Christian Noll verkünden. "Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht." Während Noll die Erklärung verliest, ist es mucksmäuschenstill im Saal. Edathy selbst wirkt sehr konzentriert. Seine Augen verharren meist an der Deckenbeleuchtung.

Unter den Zuhörern, meist Journalisten und Senioren, sorgen die Worte für Überraschung und Gemurmel. Dagegen wirkt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge nur zufrieden. Kein Wunder, denn der Text ist mit ihm abgesprochen.

Seine Sprecherin Kathrin Söfker wird später sagen, dass es der Staatsanwaltschaft nie um ein Schuldeingeständnis zum eigenen Vorteil oder zu Edathys Nachteil gegangen sei, sondern darum, Rechtssicherheit zu erhalten - auch mit Blick auf die Beseitigung des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung.

Genau dieses Interesse bereitet Edathy kurz zuvor aber noch einmal Sorgenfalten. Eine Besucherin namens "Frau Finke" fordert bis zu ihrem Saalverweis lautstark eine Fortsetzung der Ermittlungen und will sogar eine Prämie von 1500 Euro zum Auffinden von Edathys als gestohlen gemeldeten Laptop aussetzen. "Es soll einen fairen Prozess geben, das ist mir das wichtigste als Opfer", ruft sie. Doch Richter Jürgen Seifert weist den Antrag wegen formaler Fehler sofort ab.

Zurück zu Edathys Einlassung. "Ich habe die in der Anklageschrift genannten Punkte, die CD und den Bildband in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdateien. Ich habe sie heruntergeladen und geöffnet, ich kenne die Inhalte", verliest Noll weitere Worte im Namen des Ex-SPD-Spitzenpolitikers. Vor einer Woche hatte Klinge sie an gleicher Stelle beim Prozessauftakt von Edathy eingefordert, wenn dieser die Zustimmung zur Einstellung haben wolle.

Jetzt, da Edathys Worte auf dem Tisch liegen, sind plötzlich alle zufrieden. Noll, weil er seinem Mandanten eine Verurteilung ersparen konnte. Klinge, weil er seiner viel gescholtenen Behörde zumindest ein kleines Erfolgserlebnis mit nach Hannover zurückbringt. Das Gericht, weil es aus dem vollen Terminkalender zumindest einen zeitraubenden Prozess streichen kann. Und natürlich Edathy.

Aber was ist mit Edathy geschehen? Outet er sich nun, mehr als ein Jahr nach dem Ende seiner politischen Karriere mit zahllosen Dementi, doch öffentlich als Pädophiler? Nolls Antworten auf diese Fragen klären etwas auf: "Er hat sich zu dem Inhalt der Dateien nicht geäußert. Er hat also insbesondere nicht eingeräumt, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen zu haben", sagt der Anwalt. Die Fortsetzung des Prozesses wäre aber unverhältnismäßig gewesen. Edathy habe sich daher entschlossen, dem zuzustimmen.

Damit wird die Taktik der Verteidigung klar. Nicht etwa Reue oder ein Schuldverständnis bei Edathy waren Grundlage für die Formulierung, sondern die Absicht und Überzeugungskraft des Anwalts, das Verfahren um jeden Preis abkürzen zu wollen.

Edathy war es sichtbar unangenehm, wenn detaillierter über die Vorwürfe gesprochen wurde. Wenn Klinge etwa den Titel des konfiszierten Bildbandes "Boys in ihrer Freizeit" oder das Magazin "Adam Junior" erwähnt und droht, in der Beweisaufnahme auch die Videos mit nackten Jungen unter 14 Jahren von einem russischen Server im Gerichtssaal vorführen lassen. "Die Strafe ist nicht das Hauptproblem für den Beschuldigten. Das Verfahren ist es", meinte die Frankfurter Strafverteidigerin Eva Dannenfeldt schon vor Monaten.

Richter Seifert meidet in seinen wenigen abschließenden Worten das Wort Schuld. "Die Kinder werden in ihrer Würde und Entwicklung erheblich geschädigt", sagt er. Zwar sei Edathy nicht an der "Herstellung von solchen Filmen" beteiligt gewesen, "aber nur weil es einen Markt und Konsumenten gibt", würden andere Menschen Kinder in Film- und Videoproduktionen schwer missbrauchen.

Edathy hat damit sein Minimalziel erreicht. Nach der monatelangen Berichterstattung zu dem Fall mitsamt Vorverurteilungen wird sich der 45-Jährige nicht die Illusion gemacht haben, seinen zerstörten Ruf vor Gericht wiederherstellen zu können. Dazu hätten die Vorwürfe ganz falsch gewesen sein müssen, dazu hätte sein Name nie auf der Kundenliste des ominösen kanadischen Unternehmens auftauchen dürfen, das Darstellungen nackter Kinder vertrieb.

Stattdessen kann Edathy nun aber - wie kurz nach Prozessende auf seiner Facebookseite geschehen - juristisch wasserfest behaupten: Sein Verfahren sei ohne Verurteilung eingestellt worden. "Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden", betont er.

Der Gerichtsfall Edathy dürfte damit abgeschlossen sein - offiziell wird dies erst rechtskräftig, wenn er die 5000 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund überwiesen hat. Die politische Affäre, ist damit aber keineswegs am Ende. Im Bundestag wird das Thema noch lange auf der Tagesordnung eines Untersuchungsausschusses stehen.

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§ 184b Strafgesetzbuch

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