Verstoß gegen Parteiengesetz? AfD droht Spendenskandal wegen Geld aus der Schweiz

Berlin · 2017 zog die AfD mit satten 12,6 Prozent in den Bundestag ein und wurde drittstärkste Kraft. Doch auf den Erfolg könnte sich nun ein Schatten legen. Eine Großspende aus dem Ausland kurz vor der Wahl bringt die Partei in Erklärungsnot.

Der Alternative für Deutschland (AfD) droht eine Parteispendenaffäre.

Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" hat die Partei zwischen Juli und September 2017, also im Jahr der Bundestagswahl, mehrere Spenden über insgesamt rund 130.000 Euro aus der Schweiz angenommen - und damit womöglich gegen das Parteiengesetz verstoßen.

Absender der Spende war eine Pharmafirma aus Zürich, hieß es weiter. Das Geld sei in 18 Tranchen von meist 9000 Schweizer Franken auf das Sparkassenkonto des AfD-Kreisverbandes Bodensee geflossen. Als Zweck habe die Firma "Wahlkampfspende Alice Weidel" angegeben. Das belegten Kontoauszüge, die WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" einsehen konnten. Weidel ist Ko-Vorsitzende der rechtspopulistischen Partei im Bundestag, am Bodensee liegt ihr Wahlkreis.

Auf Nachfrage des Rechercheverbundes erklärte Weidel, sie habe im September 2017 erstmals von der "ungebetenen" Spende erfahren und sich später für eine Rückzahlung ausgesprochen. Es habe "Bedenken ob der Legalität" gegeben.

Die Rückzahlung erfolgte aber erst im April 2018. Weidel erklärte, sie habe auf den richtigen Umgang der Schatzmeister mit der Spende vertraut. Über die Hintergründe der Pharmafirma, deren Besitzer und die Motive der Spende habe sie außerdem "keinerlei Informationen".

Der Parteienrechtler Martin Morlok sagte den Medien zu dem Vorgang: "Es ist fraglos eine illegale Parteispende, weil sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommt." Der Gesetzgeber verbiete solche Auslandsspenden, weil er "nicht wolle, dass aus dem Ausland mit Finanzmitteln politische Strippen gezogen werden."

Spenden von mehr als 50 000 Euro müssen Parteien überdies grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung melden, und sie müssen umgehend veröffentlicht werden. Die Stückelung hatte womöglich das Ziel, diese Regel zu umgehen. Auch die späte Rückzahlung wertete Morlok als Fehler. Illegal angenommene Spenden müssten entweder sofort zurückgezahlt werden oder, wenn sie erst später auffielen, an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet werden.

Der baden-württembergische AfD-Landeschef Ralf Özkara hatte von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" von der möglichen Existenz eines solchen Kontos erfahren und daraufhin eine Untersuchung eingeleitet. Zu dem Vorgang befragt sagte er, dass dem Landesverband "aus 2017 noch kein Rechenschaftsbericht des Kreisverbands Bodensee" vorliege. Gleichwohl erklärte Özkara: "Verantwortung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten, dass so eine Spende eingegangen ist." Sollte Weidel davon gewusst haben, trage sie die "Hauptverantwortung". Sei die Spende illegal, erwarte er, dass Weidel "von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt".

LobbyControl, ein gemeinnütziger Verein, der sich für mehr Transparenz in politischen Entscheidungsprozessen einsetzt, nannte den Geldfluss aus der Schweiz "inakzeptabel". Weidel könne sich als namentlich Begünstigte nicht herausreden, erklärte Ulrich Müller von LobbyControl am Sonntagabend. Auch sei dies bereits der dritte Fall dubioser Geldströme aus der Schweiz. "Seit Jahren profitiert die AfD von millionenschwerer Wahlkampfhilfe, die über eine Agentur in der Schweiz abgewickelt wird", erklärte Müller.

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