Kritik der Opposition Wie unbefangen ist die NRW-Regierung?

Düsseldorf · Die NRW-Opposition zweifelt an der Unabhängigkeit vieler Minister. Anlässe für mögliche Befangenheit gab es durchaus. Das zeigt eine Liste des Regierungschefs mit Enthaltungen seiner Minister bei politischen Entscheidungen.

 Armin Laschet, Ministerpräsident NRW, auf einer Pressekonferenz.

Armin Laschet, Ministerpräsident NRW, auf einer Pressekonferenz.

Foto: Federico Gambarini/Archiv

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat Zweifel an der Unbefangenheit seiner Regierungsmitglieder zurückgewiesen. Bei Entscheidungen, die eine mögliche Befangenheit von Ministern oder Staatssekretären vermuten ließen, hätten sich diese enthalten, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage aus der Grünen-Landtagsfraktion.

So habe Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) „an Entscheidungen, die die familiären Betriebe Schulze Föcking betreffen, nicht mitgewirkt“. Der Familie gehört ein großer Schweinemastbetrieb, der im Verdacht der Tierquälerei stand. Die Staatsanwaltschaft sah dafür allerdings keine Anhaltspunkte. Bei der parlamentarischen Aufarbeitung der Vorkommnisse lasse sich die Ministerin vom Staatssekretär vertreten, berichtete Laschet.

Darüber hinaus habe Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sich bei der Änderung des WDR-Gesetzes enthalten. Wüst war vor seiner Zeit als Minister Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes NRW und bei einer Radio-Gesellschaft. Zudem sei auch Verkehrsstaatssekretär Hendrik Schulte nicht in Entscheidungen des Ministeriums zum Flughafen Köln/Bonn eingebunden, weil er dort im Aufsichtsrat sitzt.

Auch Europaminister Stephan Holthoff-Pförtner (CDU) habe sich bei Kabinettsentscheidungen im Rundfunk- und Fernsehbereich enthalten, versicherte Laschet. Holthoff-Pförtner ist Miteigentümer der Funke-Mediengruppe und musste nach breitem Protest schon kurz nach Amtsantritt das ursprünglich in seinem Ministerium angesiedelte Medienressort wieder abgeben.

Innen-Staatssekretär Jürgen Mathies äußere sich nicht zur Affäre um die jahrelange Freistellung des Polizeigewerkschafters Rainer Wendt, ergänzte Laschet. Mathies war Chef des Landesamts für zentrale polizeiliche Dienste, als Wendt dort nur einen Monat nach seiner Versetzung bereits befördert worden war, obwohl er schon damals nicht mehr zum Dienst erschienen sein soll.

Die Grünen pochten in ihrer Anfrage auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf vom Juli 2016, wonach „der böse Anschein der Parteilichkeit“ genügt, um die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen. Entscheidend ist demnach allein, ob objektive Gründe bestehen, an der Unvoreingenommenheit des Amtsanwärters zu zweifeln.

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