Verfassungsgericht NRW: Noch drei Landtagswahl-Beschwerden

Münster · Neun Monate nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sind am Verfassungsgerichtshof des Landes noch drei Beschwerden gegen das Wahlergebnis anhängig. Noch offen ist eine Beschwerde der AfD, wie der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mitteilte. Die Partei vermutetet nach bereits festgestellten erhebliche Auszählfehlern landesweite Fehler und Fälschungen zum Nachteil der AfD. Nach Meinung der Beschwerdeführer ist eine landesweite Nachzählung der Zweitstimmen notwendig (Az.: VerfGH 16/17).

In einem zweiten Verfahren fordert die Partei "Volksabstimmung - Ab jetzt... Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen" eine Wahlwiederholung, weil das Ergebnis unter anderem durch Umfrageinstitute und Medien manipuliert worden sei. Andersdenkende und seien eingeschüchtert und unter Druck gesetzt worden (VerfGH 13/17).

Bei einem dritten Fall geht es um das Ergebnis der Erststimmen im Wahlkreis 16 (Köln IV). Hier beklagt der Beschwerdeführer, es habe Unregelmäßigkeiten gegeben. Am Abend seien ihm auf einer Übersicht der Stadt plötzlich 100 Stimmen wieder abgezogen worden (VerfGH 15/17).

Wann über die Beschwerden entschieden wird, ist nach Angaben einer Sprecherin offen. Drei Verfahren hat der Verfassungsgerichthof wegen Fristverstößen oder mangels Begründung verworfen.

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