Woelkis Protest in Rom erfolgreich Vatikan entscheidet Kommunionsstreit

Rom/Köln · Wochenlang entzweite ein Streit die deutschen Bischöfe - jetzt hat Papst Franziskus überraschend ein Machtwort gesprochen. Der Kölner Kardinal Rainer Woelki kann sich bestätigt fühlen.

Papst Franziskus hat den Vorstoß deutscher Bischöfe zur Teilnahme protestantischer Ehepartner an der Kommunion fürs Erste gestoppt. Seit Wochen entzweit ein Streit darüber die katholische Kirche in Deutschland, nun sprach das Kirchenoberhaupt überraschend ein Machtwort. Franziskus sei der Auffassung, dass ein von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedetes Dokument „nicht zur Veröffentlichung reif“ sei, zitierte die katholische „Tagespost“ am Montag aus einem Brief des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx. Der italienische Vatikan-Experte Sandro Magister veröffentlichte online den ganzen Brief.

In dem Streit war der Kölner Kardinal Rainer Woelki als Wortführer des konservativen Lagers aufgetreten. Er sprach sich am Montag erneut dafür aus, protestantische Ehepartner in der Praxis an der Kommunionbank zwar nicht zurückzuweisen, diese pragmatischen Ausnahmeregelungen aber andererseits auch nicht als „neue Norm“ festzuschreiben.

Eine Vatikan-Sprecherin bestätigte am Montag die Echtheit des Briefes, wollte aber keine inhaltlichen Details nennen. Die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn wollte das Schreiben zunächst nicht kommentieren, da es noch nicht eingegangen sei.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im Februar mit einer Drei-Viertel-Mehrheit entschieden, dass im Einzelfall auch protestantische Ehepartner zur katholischen Kommunion gehen dürfen. Sieben Konservative hatten sich gegen den Beschluss gestellt und unter Federführung von Woelki den Vatikan eingeschaltet.

Nach einem Gespräch in Rom vor einem Monat sah es zunächst so aus, als überlasse der Papst die Beilegung des sogenannten Kommunionsstreits den deutschen Bischöfen. Das Signal aus Rom ist auch überraschend, weil der Argentinier seit seinem Amtsantritt die Linie verfolgt, dass nicht jede Entscheidung der Ortskirchen von Rom abgesegnet werden muss. Wer an der Kommunion teilnehme, berühre aber nicht nur das Kirchenrecht. Es sei auch ein Thema, „das den Glauben der Kirche berührt und von weltkirchlicher Relevanz ist“, heißt es in dem Schreiben.

Nicht nur die Entscheidung aus Rom, auch dass der Brief vorab durchgestochen wurde, ist ein Affront gegen Marx, der auch dem Kardinalsrat des Papstes angehört. Er hatte beklagt, dass die Reformdebatte teilweise „ängstlich“ geführt werde.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hatte den Beschluss als „Riesenzeichen“ gewertet. Der Eucharistie-Streit ist eine der entscheidenden Hürden bei der Annäherung zwischen Katholiken und Protestanten. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm hatte Papst Franziskus im vergangenen Jahr als Unterstützer bei der Annäherung der Kirchen bezeichnet. Er habe auch die Sehnsucht der Menschen nach einem gemeinsamen Abendmahl erkannt.

Es ist längst gelebte Praxis, dass Ehepartner mit unterschiedlicher Konfession in der Messe gemeinsam zur Kommunion gehen. Offiziell ist dies aber eigentlich nicht erlaubt. Die Deutsche Bischofskonferenz wollte heraus aus dieser Grauzone und hatte deshalb eine offizielle „Handreichung“ erarbeitet, die genau beschreibt, in welchen Ausnahmefällen auch protestantische Ehepartner zur Kommunion zugelassen werden dürfen.

Der Kirchenrechtsexperte Thomas Schüller von der Universität Münster bezeichnete die Entscheidung des Papstes als einen „Rückschritt für die Ökumene“, die Annäherung von Katholiken und Protestanten. „Wir Deutschen sind mal wieder gescheitert mit dem Ansinnen, etwas zu klären“, sagte Schüller der Deutschen Presse-Agentur. Die Botschaft des Papstes sei im Grunde: „Lasst viel zu - aber fragt mich nicht! Denn dann müssen wir es offiziell machen.“ Es zeige sich nun: „Der Papst ist doch zentralistischer und ängstlicher, als manch einer geglaubt hat.“ Kardinal Marx sei nunmehr kirchenpolitisch „beschädigt“.

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