Als Terrorhelfer verurteilt Urteil gegen Islamist Sven Lau rechtskräftig

Karlsruhe/Düsseldorf · Das Urteil gegen den als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten Salafistenprediger Sven Lau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision als unbegründet zurück, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.

 Islamist Sven Lau steht in Düsseldorf im Gerichtssaal.

Islamist Sven Lau steht in Düsseldorf im Gerichtssaal.

Foto: Federico Gambarini/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten Salafistenpredigers Sven Lau abgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der BGH wies die Revision als unbegründet zurück, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Der Beschluss sei schon am 4. April ergangen (Az.: 3 Str 49/18). Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.

Lau war Ende Juli vergangenen Jahres vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden. Er habe die islamistische Miliz Jamwa unterstützt und dabei etwa in Syrien Islamisten als Kämpfer für den Dschihad vermittelt, befanden die Richter damals.

Lau gehört zusammen mit Pierre Vogel zu den bekanntesten Vertretern des radikalen Islam in Deutschland. Er hatte unter anderem auch mit der "Scharia-Polizei", die 2014 durch Wuppertal zog, bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.

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