Sozialarbeiter muss 1200 Euro für Anti-AfD-Blockade zahlen

Düsseldorf · Für eine Sitzblockade als Protest gegen die AfD muss ein Sozialarbeiter 1200 Euro zahlen. Das Geld fließt an ein Kinderhospiz. Im Gegenzug stellte das Düsseldorfer Amtsgericht das Verfahren gegen den 27-Jährigen am Dienstag ein. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor einen Strafbefehl in Höhe von 2500 Euro gegen den Mann beantragt.

Der Aktivist des Bündnisses "Düsseldorf stellt sich quer" hatte sich Ende April 2017 an der Sitzblockade beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen Partei in Düsseldorf beteiligt. Als Polizisten die Demonstranten einzeln wegtragen wollten, hatten diese sich untergehakt. Dies war als Widerstand gegen Vollzugsbeamte gewertet worden. Der Richter hatte das Verhalten des Sozialarbeiters als Tat "am untersten Rande der Strafbarkeit" eingestuft.

Ein pensionierter Lehrer hatte sich in der vergangenen Woche geweigert, 600 Euro für seinen nicht angemeldeten Protest gegen die AfD zu bezahlen. Er habe lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen und sich mit einem Plakat spontan vor das Gebäude gestellt, in dem eine Diskussion unter AfD-Beteiligung angekündigt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine Gegendemonstration geplant, aber nicht angemeldet zu haben.

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