BGH prüft Freisprüche im Prozess um "Scharia-Polizei"

Karlsruhe · Die Freisprüche im Prozess um die Wuppertaler "Scharia-Polizei" stehen auf dem Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH). Der 3. Strafsenat befasste sich am Donnerstag auf Revision der Bundesanwaltschaft mit dem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom November 2016. Alle sieben Angeklagten waren vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Eine Entscheidung soll am 11. Januar verkündet werden. (3 StR 427/17)

 Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz.

Foto: Uli Deck/Archiv

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei handelsübliche orange Warnwesten getragen - zum Teil mit der Aufschrift "Sharia Police". Ihre Absicht sei es gewesen, junge Muslime anzusprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abzuhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.

Scharia ist die arabische Bezeichnung für islamisches Recht und beruft sich auf den Koran und die überlieferte Lebenspraxis des Propheten Mohammed.

Nach den Vorträgen der Vertreterin der Bundesanwaltschaft und den Verteidigern sagte der Vorsitzende Richter, bei der Beurteilung des Falls komme vor allem auf die Aufschrift der Warnwesten an.

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