Führerscheinentzug als Strafe: Richter sind aufgeschlossen

Düsseldorf · Die Justiz ist dem Führerscheinentzug als alternative Strafe nicht abgeneigt. Als Sanktion mittlerer Intensität etwa für Einbrecher und säumige Unterhaltszahler sei dies - zusätzlich zum bisherigen Strafkatalog aus Geld- und Freiheitsstrafen - durchaus denkbar. Zu diesem Schluss kamen die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs am Mittwoch bei ihrer Jahrestagung in Düsseldorf.

 Juristen diskutierten über Entzug des Führerscheins für Einbrecher.

Juristen diskutierten über Entzug des Führerscheins für Einbrecher.

Foto: Marius Becker/Archiv

Die Verhängung von Fahrverboten auch bei Straftaten, die nichts mit dem Auto zu tun haben, sei durchaus denkbar. "Wir verhängen ja auch Geldstrafen für Delikte, die nichts mit Finanzen zu tun haben", hieß es. So könne der Führerscheinentzug - etwa anstelle einer existenzgefährdenden Haftstrafe - je nach konkretem Fall eine sinnvolle Sanktion sein.

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