Prozess um Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft gestartet

Bielefeld · Am Landgericht Bielefeld hat am Dienstag im zweiten Anlauf der Prozess um einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Porta Westfalica begonnen. Im September 2015 sollen die vier Angeklagten im Alter zwischen 29 und 33 Jahren zwei Molotowcocktails geworfen haben. Die Frau und die drei Männer müssen sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.

 Prozess um Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft startet neu.

Prozess um Brandanschlag auf Flüchtlingsunterkunft startet neu.

Foto: Friso Gentsch/Archiv

Ursprünglich hatte das Amtsgericht Minden in der Sache verhandelt. Dort hatte die Staatsanwaltschaft dem Quartett nur gemeinschaftliche, versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. Nach ersten Zeugenaussagen und den Schilderungen von zwei der Angeklagten hatte die Richterin der ersten Instanz das Verfahren aber an die Schwurgerichtskammer am Landgericht verwiesen.

Nach Ansicht des Amtsgerichts liegt ein hinreichender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt vor. Der Angriff sei bewusst geplant gewesen und die Gruppe habe gewusst, dass bei dem Angriff Menschen in dem Gebäude waren.

Einer der Molotowcocktails war gegen einen Zaun geprallt und ohne zu zersplittern auf den Boden gefallen, der zweite landete an einer Wand des Hauses. Hier entzündete sich zwar das Benzin, das Gebäude fing aber kein Feuer. Anwohner löschten die Flamme, es entstand nur geringer Sachschaden.

Am Landgericht sind bis zum 23. März vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

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