Prozess beginnt: Verflechtungen nach Conterganskandal?
Köln · Die Conterganstiftung soll Geld gerecht an die Opfer verteilen. War der Verursacher des Skandals Grünenthal zu eng an der Stiftung? Das sollen die Richter am OLG Köln klären.
Vor dem Oberlandesgericht Köln geht es heute um angebliche Verflechtungen zwischen Conterganhersteller Grünenthal und Conterganstiftung, die Renten aus Steuermitteln an die Opfer zahlt. In dem Zivilverfahren klagt der Contergangeschädigte Andreas Meyer gegen die Behauptung, er habe 2013 als Sachverständiger im Familienausschuss des Bundestags die Unwahrheit gesagt. Damals hatte er behauptet, Grünenthal habe 30 Jahre lang Zugang zu medizinischen Akten der Conterganopfer in der Conterganstiftung gehabt. Außerdem habe das Unternehmen die medizinischen Gutachter der Stiftung bezahlt.
Ein früherer Stiftungsvorstand schrieb an die Abgeordneten, Meyer habe die Unwahrheit gesagt. Meyer, der Vorsitzender des Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer ist, klagt auf Unterlassung und Widerruf. Das Landgericht Bonn hatte Meyer in erster Instanz nur teilweise Recht gegeben. Mayer und auch der Beklagte hatten Berufung eingelegt.
Durch das 1957 auf den Markt gebrachte Schlafmittel Contergan waren allein in Deutschland 5000 Kinder mit schweren Missbildungen zur Welt gekommen. Die Conterganstiftung sollte Gelder gerecht an die Opfer verteilen. Das beklagte Unternehmen Grünenthal zahlte rund 100 Millionen Mark nach einem Vergleich, die in die Stiftung flossen. Da das Geld längst aufgebraucht ist, zahlt die Stiftung Gelder an die Betroffenen aus Steuermitteln.