Polizeigesetz-Änderung: Grüne haben Verfassungsbedenken

Düsseldorf · Die Fraktion der Grünen hat verfassungsrechtliche Bedenken beim geplanten neuen Polizeigesetz der schwarz-gelben Landesregierung. Nach Ansicht der Oppositionspartei bestehe der Gesetzesentwurf von CDU und FDP aus "verfassungswidrigen Regelungen und sehr viel Symbolpolitik."

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht unter anderem vor, dass der sogenannte Unterbindungsgewahrsam bei Gefährdern von derzeit 48 Stunden auf bis zu einem Monat verlängert werden kann. Nach Meinung der innenpolitischen Sprecherin der Grünen, Verena Schäffer, sei dies laut des Bundesverfassungsgerichtes aber nur für maximal 14 Tage zulässig. "CDU und FDP befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis", sagte Schäffer am Freitag in Düsseldorf.

Zudem soll die Polizei künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen können und Messengerdienste wie "WhatsApp" auslesen dürfen. Ebenfalls ist geplant, terroristische Gefährder künftig auch in NRW mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen.

Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag ins Plenum eingebracht. Um vor das Landesverfassungsgericht in Münster zu ziehen, bräuchten die Grünen ein Drittel der Stimmen aus dem Landtag, dies geht nur mit Hilfe anderer Oppositionsparteien. Schäffer wolle aber zunächst die nächste Anhörung abwarten.

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