Nach Krawallen von Hooligans Opposition kritisiert Polizeikonzept in Köln

DÜSSELDORF · Nach den gewalttätigen Krawallen von Hooligans in Köln hat die CDU-Opposition schwere Vorwürfe gegen Innenminister Ralf Jäger (SPD) erhoben. "Trotz 49 verletzten Polizisten gab es nur 17 Festnahmen. Das ist ein klares Missverhältnis", kritisierte der CDU-Innenexperte Peter Biesenbach gegenüber dieser Zeitung die aus seiner Sicht zu geringe Polizeistärke.

Nach Informationen Biesenbachs wusste die Polizeiführung durch die Beobachtung der sozialen Netzwerke bereits am Donnerstagabend, dass rund 4000 Hooligans nach Köln zur Demonstration gegen den Salafismus kommen würden.

Die Polizei war am "Sonntag der Gewalt" mit 1300 Kräften gegen 4800 Randalierer in Köln im Einsatz. Das bei friedlichen Demonstrationen übliche Verhältnis von 1:3 zwischen Polizisten und Protestierern sei angesichts der zu erwartenden Krawalle "leichtfertig" gering gewesen, kritisierte Biesenbach.

Jäger verteidigte den Einsatz und erklärte: "Das Polizeikonzept hat funktioniert." Auch Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) hatte der Polizei attestiert, dass sie nicht schlecht vorbereitet gewesen sei. Die Kölner Polizei hat inzwischen eine Ermittlungsgruppe aufgestellt, die umfangreiches Foto- und Videomaterial sichtet, um weitere Straftaten aufzudecken und Täter zu identifizieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet damit, dass Straßenschlachten mit Hooligans und Rechtsextremen wie in Köln künftig häufiger stattfinden werden. Inzwischen gebe es neue Aufrufe zu Kundgebungen.

Über die Chancen eines Verbots von weiteren Hooligan-Aufmärschen sind sich Experten uneins. Nach Ansicht des Versammlungsrechtlers Prof. Dirk Heckmann von der Uni Passau wird ein solches Verbot vor Gericht sehr schwer durchzusetzen sein: "Das Bundesverfassungsgericht stellt strengste Anforderungen an Beschränkungen der Versammlungsfreiheit." Ein Versammlungsverbot "pauschal-präventiv" durchzusetzen, sei nicht ausgeschlossen, aber schwierig. Zuversichtlicher äußerte sich Prof. Joachim Wieland aus Speyer: "Nach meiner Einschätzung dürfte ein solches Verbot vor Gericht Bestand haben." Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gewährleiste nur das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

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