NRW-Ministerin muss sich wieder rechtfertigen

Düsseldorf · Die Opposition im Landtag nimmt erneut Umwelt- und Agrarministerin Schulze Föcking ins Visier. Zum zweiten Mal muss sich die Ministerin im Landtag zu Vorgängen in ihrem Haus äußern. Wieder geht es um die Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität.

 Die Auflösung einer Stabsstelle für Umweltkriminalität ohne Eigennutz aufgelöst.

Die Auflösung einer Stabsstelle für Umweltkriminalität ohne Eigennutz aufgelöst.

Foto: Marius Becker/Archiv

Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) steht erneut in der Kritik. Sie muss heute (10 Uhr) im Landtag Stellung zur Abschaffung der Stabsstelle Umweltkriminalität in ihrem Haus nehmen. Die oppositionelle Grünen-Fraktion hat dazu eine Aktuelle Stunde beantragt und möchte klären, ob es bei der Entscheidung darum ging, Ermittlungen der Stabsstelle in einem Schweinemastbetrieb von Schulze Föckings Familie zu verhindern. Die Ministerin stritt das bereits bei einer Fragestunde im Landtag am Mittwoch als "völlig konstruiert" ab.

Nach Recherchen des WDR sollen sich bisherige Äußerungen der Ministerin zur Rolle der Stabsstelle nicht mit dem Bild aus den Akten decken. So habe die Stabsstelle auch an der Aufklärung wichtiger Umweltskandale mitgewirkt. Nach Ansicht der Landtags-SPD hat Schulze Föcking ihre eigene Rolle und die Bedeutung der Stabsstelle Umweltkriminalität "kleingeredet".

Schulze Föcking hatte bekräftigt, dass die Stabsstelle bei ihrem Amtsantritt im Sommer 2017 faktisch nur mit einer Stelle besetzt gewesen sei. Die Tätigkeit habe sich überwiegend auf Artenschutzkriminalität beschränkt. Die Auflösung der Ein-Personen-Stelle sei schon im Sommer 2017 angekündigt worden.

Die Stabsstelle habe in ihren 14 Jahren diverse Fälle begleitet, sagte die Ministerin am Mittwoch. Dazu zählten auch Umweltskandale bei Shell in Köln und beim Dortmunder Entsorgungsbetrieb Envio. Die Stabsstelle habe aber keine Skandale entdeckt oder aufgeklärt. Es werde fälschlich der Eindruck vermittelt, dass die Stelle quasi polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Befugnisse gehabt habe. Sie habe nur Material gesammelt und rechtliche Einschätzungen abgegeben.

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