Beschluss in Düsseldorf Landtag billigt neues Hochschulgesetz

DÜSSELDORF · Das NRW-Wissenschaftsministerium will mehr Einfluss auf die 37 Hochschulen nehmen. Mit den Stimmen von SPD und Grünen beschloss der Landtag nach monatelanger Debatte ein neues "Hochschulzukunftsgesetz".

Die Opposition kritisierte die "Gängelung der Wissenschaft". Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) setzt hingegen auf mehr Kontrolle, wie die sechs Milliarden Euro Steuergelder für die Hochschulen ausgegeben werden. Das Gesetz tritt - mit einjähriger Übergangsfrist - zum Wintersemester in Kraft. Die Neuregelungen:

  • Rahmenvorgaben: Das Ministerium kann künftig Rahmenvorgaben für Personal-, Wirtschafts- und Haushaltsangelegenheiten erlassen. Allerdings muss der Landtag die Grundsätze billigen. Das hatte die Koalition erst in letzter Minute eingefügt
  • Hochschulentwicklungsplan: Über Leistungsangebot, Fächervielfalt und die Zahl der Studienplätze sollen Parlament, Ministerium und Hochschulen gemeinsam entscheiden. Damit ist aus Sicht der Opposition die Hochschulfreiheit abgeschafft.
  • Drittmittelforschung: Abgeschlossene Forschungsvorhaben müssen offengelegt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sollen aber geschützt werden. Die Hochschulen hatten vor einer weiterreichenden Transparenzklausel gewarnt.
  • Teilzeit-Studium: Die geplante Zwangsexmatrikulation für Langzeitstudenten wurde nach Protesten gestrichen. Unter besonderen Lebensumständen haben Studierende erstmals das Recht, ein Studium in Teilzeit durchzuführen. Anwesenheitspflichten in Lehrveranstaltungen werden bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft.
  • Hochschulräte mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur werden beibehalten und erhalten mehr Gewicht bei der Kontrolle der Wirtschaftsführung. Der Senat wird gegenüber dem Rektorat und dem Hochschulrat gestärkt und ist zuständig für den Entwicklungsplan. Der Senat stimmt über Vorschläge bei der Berufung von Professoren ab.
  • Gehälter der Rektoren werden veröffentlicht.
  • Frauenförderung wird nach festen Quotenvorgaben festgelegt.
  • Gute Arbeitsbedingungen sollen über einen Rahmenkodex mit Vorgaben zu Befristungen, Teilzeitbeschäftigung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesichert werden.
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