Land ermöglicht individuelle Verfassungsbeschwerden

Düsseldorf · Die Bürgerrechte in Nordrhein-Westfalen werden gestärkt. Künftig wird jeder Bürger das Recht haben, individuell Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einzulegen, wenn er eines seiner Grundrechte als verletzt ansieht. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP wurde am Donnerstag in den Landtag eingebracht. In elf von 16 Ländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sind individuelle Verfassungsbeschwerden bereits möglich.

Sonderregelungen sollen sicherstellen, dass es zu keiner Klageflut in Münster kommt. SPD, Grüne und AfD im Landtag signalisierten Zustimmung zu dem Gesetz. Eine Rechtslücke werde so geschlossen. Bürger können sich somit künftig entscheiden, ob sie nach Münster oder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wollen, wo Individualbeschwerden bereits möglich sind. Parallelverfahren sollen so vermieden werden.

Bislang konnten nur Institutionen wie etwa Kommunen oder Fraktionen Verfassungsbeschwerden in NRW einlegen. Künftig können Bürger vom Gericht in Münster nach Angaben des Justizministeriums zum Beispiel klären lassen, ob etwa ein Demonstrationsverbot oder ein Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Rettungseinsatz rechtmäßig waren.

In einigen Bereichen gehen die in der NRW-Landesverfassung garantierten Rechte sogar über das Grundgesetz hinaus. So sind in NRW die Kinder- und Jugendrechte sowie die Förderung von Kunst, Kultur, Denkmälern und Sport verfassungsrechtlich garantiert.

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