Flüchtlingskrise in NRW Kabinett beschließt Wohnsitzauflage

Düsseldorf · Flüchtlingen in NRW soll künftig ein Wohnort vorgeschrieben werden können. Ausnahmen sind für sogenannte Härtefälle vorgesehen.

 Flüchtlinge, die in NRW nach dem 6. August anerkannt wurden, sollen nach neuen Kriterien innerhalb des Landes verteilt werden.

Flüchtlinge, die in NRW nach dem 6. August anerkannt wurden, sollen nach neuen Kriterien innerhalb des Landes verteilt werden.

Foto: picture alliance / dpa

Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen soll ab 1. Dezember ein Wohnort verbindlich vorgeschrieben werden. Darauf hat sich die rot-grüne Landesregierung am Dienstag in ihrer Kabinettsitzung verständigt. „Die Wohnsitzauflage ist ein sehr wichtiges Instrument, um den Integrationsprozess zu erleichtern“, sagte der für Integrationsfragen zuständige Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD).

Flüchtlinge, die in NRW nach dem 6. August anerkannt wurden, sollen nach neuen Kriterien innerhalb des Landes verteilt werden. Die Zuweisung an die Kommunen orientiere sich künftig zu 80 Prozent an der Einwohnerzahl, zu zehn Prozent an der Flächengröße und zu zehn Prozent an der lokalen Arbeitslosigkeit, kündigte Schmeltzer an. Zusätzlich sollen Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt und sozialen Belastungen durch die EU-Freizügigkeit jeweils zehn Prozent weniger Flüchtlinge erhalten. Schmeltzer rechnet mit einer maßvollen Verschiebung der Flüchtlingszahlen von den Großstädten in ländliche Gegenden.

Die Bundesregierung hatte mit dem Integrationsgesetz am 6. August die Voraussetzung für solche Regelungen geschaffen. Demnach kann Flüchtlingen für drei Jahre ein Wohnsitz zugewiesen werden. Ausgenommen sind Härtefalle wie Kranke, bestens Integrierte oder Arbeitnehmer, die mit ihrem Job bereits 711 Euro im Monat selbst verdienen können. Obwohl das Integrationsgesetz rückwirkend zum 1. Januar greift, will das Land keine der bis zum 6. August zugewiesenen Flüchtlinge innerhalb Nordrhein-Westfalens noch einmal umziehen lassen.

Unklar ist noch die Anwendung der bundesweiten ersten Stufe der Wohnsitzauflage. Seit dem 1. Januar sind anerkannte Flüchtlinge verpflichtet, in das Bundesland zurückzukehren, in das sie während der Erstregistrierung innerhalb Deutschlands zugewiesen wurden. Asylbewerber, die im Jahresverlauf etwa von Mecklenburg-Vorpommern nach NRW umgezogen sind, sollen hier vom Jobcenter kein Geld mehr erhalten. Ausgezahlt wird nur noch am vorgeschriebenen Wohnsitz. Mehrere Ruhrgebietsstädte hatten daraufhin die Aufforderung zur Ausreise verschickt.

Bislang hakt allerdings die Umsetzung. Häufig sei unklar, welches Jobcenter in Deutschland die Auszahlung der Sozialleistungen übernehmen müsse, so Schmeltzer. Auch die Definition von Härtefällen stelle die Kommunalverwaltungen vor Probleme. Man arbeite an einer bundeseinheitlichen Regelung. Die Jobcenter in NRW sollen zunächst bis 31. Oktober weiter Sozialleistungen an rückreisepflichtige Flüchtlinge auszahlen. Sie hätten aber rückwirkend zum 6. August einen Erstattungsanspruch.

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