Finanzgericht weist Klage gegen Höhe von Steuerzinsen ab

Münster · Der geltende Zinssatz von 6 Prozent für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster am Donnerstag entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 10 K 2472/16)

 Steuerformulare liegen auf einem Tisch.

Steuerformulare liegen auf einem Tisch.

Foto: Hans-Jürgen Wiedl/Archiv

Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6 Prozent. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwaltes müsste er in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4 Prozent liegen.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert und bewusst bei 6 Prozent liege. "Dieser Satz ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das war mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil", sagten die Finanzrichter. Die Richter betonten auch, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.

"Da es sich aber um eine interessante Frage handelt, lässt das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof zu", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

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